Älter werden in Dinslaken

12 Individuelle Beratung und Information Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz Für eine volljährige Person kann ein Betreuer bestellt wer- den, der in den vom Amtsgericht festgelegten Aufgaben- kreisen für die betreute Person rechtlich bevollmächtigt wird. Betroffene im Sinne des Betreuungsrechtes sind Erwachsene, die aufgrund einer körperlichen, geistigen und seelischen oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teil- weise zu besorgen. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen soll erhalten bleiben. Die Betreuung soll nur Aufgabenkreise umfas- sen, die auf andere Weise nicht zu regeln sind und eine Hilfestellung sein, um den Willen und die Wünsche der Betroffenen zu verwirklichen. Die Betreuungsstelle der Stadt Dinslaken berät Betroffene und Angehörige bereits im Vorfeld des Betreuungsver- fahrens über Maßnahmen und Unterstützungsmöglich- keiten, die eine Betreuung entbehrlich machen. Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie hier: Amtsgericht Dinslaken Schillerstraße 76, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 600-80 Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 Betreuungsvereine Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Wesel e. V. Hünxer Straße 37, 46537 Dinslaken Telefon: 02064 621830 www.awo-kv-wesel.de Caritasverband Dinslaken – Betreuungsverein Knappenstraße 2, 46537 Dinslaken Telefon: 02064 4278-816 E-Mail: betreuungsverein@caritas-dinslaken.de www.caritas-wesel.de Diakonisches Werk – Haus der Diakonie Wiesenstraße 44, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 434760 www.ekir.de/kirchenkreis-dinslaken

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