Älter werden in Dinslaken

13 Mieterschutz In allen das Mietrecht betreffenden Angelegenheiten berät Sie der: Mieterverein Dinslaken e. V. Sprechstunden finden in der Geschäftsstelle statt: Friedrich-Ebert-Straße 105, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 437471 E-Mail: mieterverein-dinslaken@arcor.de www.mieterverein-dinslaken.com Patientenverfügung Im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes haben Sie die Möglichkeit, eine für die Zukunft ausgerichtete Willens- erklärung in Form einer Patientenverfügung abzugeben. Die Patientenverfügung soll über Bedingungen, Art und Weise und Umfang einer medizinischen Untersuchung/ Behandlung nach dem Willen des Verfügenden Auskunft geben. Der im Zustand der Entscheidungsfähigkeit ver- bindlich und wirksam geäußerte, ureigene Wunsch des Betroffenen ist vom ärztlichen Fachpersonal zu beachten. Bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist zu berück- sichtigen, dass eine rechtliche Vertretung zur Durchset- zung der Patientenverfügung vorhanden sein sollte. Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Vorsorge- vollmacht und zur Betreuungsverfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 Betreuungsverfügung Mit der Betreuungsverfügung können Sie Vorschläge zur Auswahl der betreuenden Personmachen oder bestimmte Personen als Betreuer ausschließen. Außerdem können Wünsche zum Inhalt der Betreuung geäußert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei der aufgeführten städtischen Betreuungsstelle und den Betreuungsverei- nen.Beachten Sie bitte auch die Informationen zur Pati- entenverfügung und Vorsorgevollmacht. Weitere Auskünfte erhalten Sie hier: Stadt Dinslaken Fachdienst Soziale Dienste Betreuungsstelle Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-569 02064 66-567 02064 66-735 Haus- und Grundeigentumsberatung Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. befindet sich in der Moltkestraße 7, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 51444 E-Mail: info@hug-dinslaken.de Kriegsopferfürsorge Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Kriegsbe- schädigte und Kriegshinterbliebene (Witwen, Witwer, Halbwaisen/Waisen und Eltern). Ebenso können aner- kannte Opfer von Gewalttaten oder Impfgeschädigte sowie weitere besondere Personenkreise Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten. Weitere Informationen zu den Leistungen erhalten Sie vom: Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fachbereich Soziales Entschädigungsrecht Abteilung Kriegsopferfürsorge Deutzer Freiheit 77–79, 50679 Köln Telefon: 0221 809-5401 E-Mail: post@lvr.de www.soziales.lvr.de © Getty Images/iStockphoto

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