Älter werden in Dinslaken

27 fähige Personen bis zur Gewährung der Regelaltersrente geleistet. Erwerbsfähige bedürftige Personen haben bis zum Bezug dieser Rente einen Anspruch auf Grundsi- cherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Für Men- schen tritt frühestens ab 65 Jahren ggf. die Grundsiche- rung nach dem SGB XII ein. Man unterscheidet: Hilfe zum Lebensunterhalt Als Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst die Sozialhilfe die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persön- liche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Sie wird durch laufende Leistungen (Regelsätze) ggf. Mehrbedarfszu- schläge zuzüglich der angemessenen Kosten für Unter- kunft und Heizung gewährt. Andere Hilfen In bestimmten Lebenssituationen (wie Krankheit, Behin- derung, Pflegebedürftigkeit usw.) können, auch wenn Sie in der Lage sind, Ihren normalen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, entsprechende Hilfen gewährt werden. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei: Stadt Dinslaken Fachdienst Senioren und Soziale Leistungen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-0 (Vermittlung über die Telefonzentrale) Den gedeckten Tisch finden Sie im evangelischen Gemein- dehaus, Duisburger Straße 72, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 426969 E-Mail: r.drießen@arcor.de www.evangelische-kirchengemeinde-dinslaken.de Wunderfinder e. V. (z. Z. nur Kleiderspenden) Wilhelm-Lantermann-Straße 58 a, 46535 Dinslaken Telefon: 0152 14597459 E-Mail: info@wunderfinder-dinslaken.de www.wunderfinder-dinslaken.de Rundfunk- und Fernsehgebühren­ befreiungen Eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren kann durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitrags- service“ erfolgen, wenn bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Blinden- hilfe oder BAföG bezogen werden. Menschen mit Behin- derung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Dies gilt auch für Bewohner/-innen von Alten- und Pflegeheimen. Die Anträge werden vom Bürgerbüro entgegengenommen und an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ zur Bearbeitung weitergeleitet. Bürgerbüro Friedrich-Ebert-Straße 82, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-666 Schulden- und Insolvenzberatung Bei Überschuldung wenden Sie sich bitte an die: Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Café Komm, Bahnhofsplatz 3, 46535 Dinslaken www.diakonie-din.de Anfragen und Terminabsprachen zentral für den rechts- rheinischen Raum des Kreisgebietes unter Telefon: 0281 156250 dienstags und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Sozialhilfe Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII), auf die bedürftige Bürger/ -innen unter Berücksichtigung von Einkommen und Ver- mögen Anspruch haben. Sie wird für befristet erwerbsun-

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