Älter werden in Dinslaken

28 Finanzielle Unterstützungsangebote Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-322 02064 66-324 02064 66-257 Wohnberechtigungsschein Für die sogenannten Sozialwohnungen wurden beim Bau öffentliche Mittel eingesetzt und darf bestimmte Höchst- mieten nicht überschreiten. Für einen Einzug in eine sol- che Wohnung wird von den Mieter(inne)n ein Wohnbe- rechtigungsschein (WBS) benötigt, den der Fachdienst Wohnen ausstellt. Die Erteilung ist von Einkommensgren- zen abhängig. Dazu müssen Einkommensnachweise und Personalausweis vorgelegt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der: Stadt Dinslaken Fachdienst Wohnen Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66-328 02064 66-412 Telefongebührenermäßigung Eine Ermäßigung der Telefongebühren kann erfolgen, wenn Sie eine Befreiung von der Rundfunkgebühren- pflicht oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk „RF“ vorweisen können. Auskünfte erhalten Sie im: T-Punkt, Telekom-Shop Dinslaken Neustraße 6, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 40029 Wohngeld Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem verfügbaren Einkommen. Der Anspruch auf Wohngeld hängt ab von der Höhe des Ein- kommens, der zuschussfähigen Kaltmiete sowie von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder. Bewohnen Sie eine Eigentumswohnung oder ein Eigen- heim, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohn- geld in Form eines Lastenzuschusses gewährt werden. Bei der Wohngeldstelle und mit dem Wohngeldrechner im Internet kann schnell und unverbindlich festgestellt werden, ob ein Wohngeldanspruch besteht. Auskunft hierzu erteilt:

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