Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

58 Wohnen im Alter Wohnberatung des Kreises Wesel Die Wohnberatungsstelle hilft bei kleinen Problemen und größeren Maßnahmen, um die Wohnung sicherer, praktischer und bequemer gestalten zu können. Sie informiert über Hilfsmittel, Finanzierung und unterstützt bei der Durchführung der Veränderungsmaßnahmen. Wohnberatungsstelle im St.-Bonifatius-Haus am Bahnhof in Wesel Franz-Etzel-Platz 15, 46483 Wesel Telefon: 0281 3417825 E-Mail: wohnberatungsstelle@caritas-wesel.de Verhinderungspflege Pflegebedürftige, die bereits 6 Monate von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu einem Betrag von 1.612,00 Euro und für maximal 6 Wochen pro Jahr. Aufwendungen für Verhinderungspflege können z. B. die Kosten für Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes sein. Es kann sich aber auch um den Verdienstausfall oder die Fahrtkosten einer Privatperson handeln. Für die Kostenerstattung muss der Pflegebedürftige dann einen Antrag auf Verhinderungspflege bei seiner Pflegekasse stellen. Für Angehörige, die die Verhinderungspflege übernehmen wollen, gelten besondere Bestimmungen. Die Leistungen der Verhinderungspflege können auch stundenweise genutzt oder mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden. Weitere Informationen hierzu erteilen die zuständigen Pflegekassen und die Pflegeberatung der Stadt Dinslaken. © colourbox.de

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=