Seniorenwegweiser der Stadt Dinslaken

59 Sterbefall Sich mit der Zukunft auseinanderzusetzen ist immer wichtig – auch wenn es sich um das schwierige, aber unumgängliche Thema der eigenen Bestattung handelt. In unserer heutigen Zeit gibt es sehr viele Möglichkeiten, die Form der eigenen Bestattung zu wählen. Jeder Mensch kann auch hier seine Vorstellungen und seinen persönlichen Umgang mit dem Thema zur Entscheidungsgrundlage machen. Wie auch immer Ihre Vorstellung vom Tod und von der Bestattung aussehen mag, es ist wichtig, sich vorher zu informieren. Bestattungsvorsorge Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle persönliche Beratung an. Dort können Sie nach Wunsch auch einen Vorsorgevertrag abschließen. Dieser bietet Ihnen die Sicherheit, dass alle Angelegenheiten so ausgeführt werden, wie Sie es mit dem Bestattungsunternehmen festgelegt haben. Finanzielle Unterstützung Voraussetzungen für eine anteilige oder volle Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) sind u. a.: • Nachlass des Verstorbenen und/oder vorhandene Versicherungen reichen nicht aus, die angemessenen Bestattungskosten zu begleichen; • Erben, Unterhaltspflichtige und/oder nach dem Bestattungsgesetz Nordrhein-Westfalen Pflichtige verfügen nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen. Zu übernehmen sind die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen. Stadt Dinslaken Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken Telefon: 02064 66476 oder 02064 66625 Formalitäten Bei einem Todesfall sind viele Formalitäten zu erledigen. Die Bestattungsunternehmen nehmen Ihnen diese Aufgaben in der Regel ab. Aber auch Angehörige können diese Aufgaben übernehmen. Die nachfolgenden Hinweise können Ihnen dabei helfen: • beim Sterbefall zu Hause die Ärztin oder den Arzt benachrichtigen, die/der Todesbescheinigung ausstellt • nächste Angehörige unterrichten • ggf. ein Bestattungsunternehmen kontaktieren • Meldung des Todesfalls spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt der Stadt Dinslaken. Folgende Unterlagen des/der Verstorbenen sind neben dem Personalausweis des Anzeigenden mitzubringen: Todesbescheinigung und Sterbefallanzeige (wenn der Sterbefall in einem Krankenhaus erfolgt ist), Geburtsurkunde, Personalausweis und ggf. Scheidungsurteil bzw. Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Sterbeurkunde/Todeserklärung des Verstorbenen • Grabstelle beim Fachdienst Grünflächen der Stadt Dinslaken besorgen, sofern nicht bereits eine Grabstelle vorhanden ist, in der beigesetzt werden kann, und ggf. die Beisetzung anmelden

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