Bauen im Landkreis Donau-Ries

Das Baudenkmal Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Inter- esse besteht. Das heißt, es handelt sich in jedem Fall um ein historisches Objekt. Darunter fällt das Baudenkmal, das ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung umfasst. TIPP: Baudenkmäler sind nicht nur schön und repräsentativ, sie stoßen bei Immobilienkäufern insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten auf Interesse. Die Gebäudeherstellungskosten für Baudenkmäler können über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich bis zu zehn Prozent abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Denk- maleigenschaft bereits vor Aufnahme der Bauarbeiten anerkannt ist. Hausbesitzer sind trotz dieser Bedeutung oft nicht sonder- lich begeistert, wenn sie erfahren, dass ihr Anwesen unter Denkmalschutz gestellt wurde. Verständlicherweise denken sie zuerst an die Auflagen und Einschränkungen, die ihnen bei baulichen Veränderungen im Weg stehen könnten. Diese greifen fast unwillkürlich in die Substanz der Denkmäler ein, vor allem, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort aus- gestattet und umgenutzt werden soll. Diese Umbaumaßnahmen erfordern Fingerspitzengefühl und Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz. Bereits im Planungsstadium sollten daher erfahrene Architekten und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden. Alle Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden innerhalb einer Gesamtanlage bedürfen einer Ge- nehmigung. Da der Denkmalschutz in Deutschland zu den Aufgaben der Bundesländer gehört, sind die konkreten Re- gelungen unterschiedlich. In der Regel ist die Genehmigung eines Vorhabens mit Auflagen im Sinne der Denkmalpflege verbunden. Solche Auflagen können sich etwa auf die Erhaltung wertvoller Bauteile, auf die Art von Oberflächenbehandlungen, auf die Ausbildung neu hinzugefügter Bauteile usw. beziehen. In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich jede Veränderung an einem Gebäude innerhalb eines Ensembles (also innerhalb eines unter Denkmalschutz stehenden Straßenzuges oder Stadtteils) in und an einem Baudenkmal genehmigungspflichtig oder erlaubnispflichtig ist. Ohne Rücksprache mit den zuständigen Stellen dürfen deshalb niemals verändernde Maßnahmen an Baudenkmälern vorgenommen werden. Bei der Baugenehmi- gungsbehörde können Sie erfragen, was im Einzelnen bauge- nehmigungs- oder erlaubnispflichtig ist. Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen Wichtig ist, dass Finanzierungshilfen nur gewährt werden, wenn die Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem zustän- digen Amt abgestimmt ist. Dort erhält der Bauherr auch die für Instandsetzungen oder Veränderungen an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz. Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der Erlaubnis. Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmä- lern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden, können Zuschüsse gewährt werden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und natürlich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Es werden nur die Kosten be- zuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Wenn Sie eine Maßnahme an einem Baudenkmal planen, sollten Sie sich auf jeden Fall von der zuständigen Behörde beraten lassen. Dort können sowohl der sinnvolle Ablauf ei- ner Instandsetzungsmaßnahme als auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden. TIPP: Ein Gespräch mit der zuständigen Behörde hilft, Zeit und Geld zu sparen. Ein Maßnahmenkonzept mit einer Kostenschätzung sollten Sie schon erstellt haben! Genehmigungspflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden Denkmalschutzrechtliche Genehmigungen müssen grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragt werden. Eine Genehmigung ist nötig, wenn sich Ihr Bauvor- haben auf ein Kulturdenkmal oder ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung bezieht. Genehmigungen sind zudem in einigen Fällen nötig, wenn Sie Gebäude in der nahen Um- gebung von Kulturdenkmalen verändern möchten. » BAUEN, SANIEREN UND ENERGIESPAREN | Bauen im Landkreis Donau-Ries 28

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