Bauen im Landkreis Donau-Ries

Sie benötigen eine Genehmigung: Bei Kulturdenkmalen, wenn: J Ihre Baumaßnahmen das Erscheinungsbild des Kulturdenk- mals beeinträchtigen. J Sie das Kulturdenkmal zerstören oder beseitigen möchten. J Sie ein Kulturdenkmal aus seiner Umgebung entfernen wollen, soweit diese Entfernung für den Denkmalwert von wesentlicher Bedeutung ist. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung, wenn: J Sie das Kulturdenkmal in seinem Erscheinungsbild oder seiner Substanz verändern wollen. J Sie diese wiederherstellen oder instand setzen möchten. J Sie das Kulturdenkmal mit An- oder Aufbauten oder Werbe­ einrichtungen versehen wollen. Bei Bauten in der Umgebung eines Kulturdenkmals, wenn: J Sie Anlagen errichten, verändern oder beseitigen wollen. Sollte Ihr Bauvorhaben zugleich baurechtlich genehmigungs- pflichtig sein, bedarf es keines gesonderten denkmalschutz- rechlichen Genehmigungsverfahrens und damit benötigen Sie auch keinen gesonderten Antrag. Die denkmalschutzrelevanten Belange werden dann innerhalb des Baugenehmigungsverfah- rens mit abgewickelt. Die zur Beurteilung notwendigen Unter- lagen müssen den Bauantragsunterlagen beigefügt werden. © fotolia.com · Udo Kruse Bauen im Landkreis Donau-Ries | » BAUEN, SANIEREN UND ENERGIESPAREN 29

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