Älter werden in Duisburg

106 ÌÌ Eingliederungshilfe wird seit dem 01.01.2020 ausschließlich im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – SGB IX – geregelt. Das SGB IX hat die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zum Inhalt. Informationen dazu und zum Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen (s. S. 168) finden Sie im Kapitel 7 „Infos für Menschen mit Behinderungen“ (s. S. 160 ff.). Nähere Auskünfte zu Ihrer speziellen Situation erhalten Sie bei den Außenstellen des Amtes für Soziales und Wohnen, Bereich Sozialhilfe (s. S. 106). Außenstellen Amt für Soziales und Wohnen, Bereich Sozialhilfe Die vier Außenstellen der Sozialhilfe des Amtes für Soziales und Wohnen haben die Aufgabenbereiche ÌÌ Gewährung von Grundsicherung, Grundsicherung im Alter (siehe oben), ÌÌ Hilfe zum Lebensunterhalt (siehe oben), ÌÌ Hilfe zur Pflege (s. S. 105), ÌÌ Hilfe bei Krankheit (s. S. 105), ÌÌ Blindengeld (nur Antragsaufnahme und Weiterleitung an den LVR, nähere Angaben zum Blindengeld s. S. 176). ÌÌ Gehörlosenhilfe (nur Antragsaufnahme und Weiterleitung an den LVR, nähere Angaben zur Gehörlosenhilfe s. S. 177). Damit Sie keine unnötigen Anfahrten oder Wartezeiten haben, rufen Sie die zuständigen Mitarbeiter/-innen der vier Duisburger Außenstellen bitte vorher über die zentrale Rufnummer Call Duisburg 02 03 - 94 000 an!

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