Älter werden in Duisburg

111 Sozialhilfe und Ermäßigungen Der Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflicht ist direkt bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu stellen. Antragsformulare erhalten Sie online unter www.rundfunkbeitrag.de oder in der Bürger-Service-Station Ihres Bezirksrathauses/Bezirksamtes (s. S. 32 f.), wo Ihnen nach Prüfung der obigen Gründe die Bedürftigkeit auf dem Befreiungsantrag bestätigt wird. Telefongebührenermäßigung/Sozialtarif Die Deutsche Telekom ermäßigt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Telefongebühren. So erhalten Sie eine Ermäßigung, wenn Sie z. B. durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten. Auch für blinde, gehörlose und sprachbeeinträchtigte Menschen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 90 % wird eine Ermäßigung angeboten. Den Sozialtarif können Sie direkt bei der Deutschen Telekom, z. B. im Telekom-Shop, beauftragen oder einen Auftragsvordruck kostenfrei anfordern: Telefon 0800 - 33 01 000, www.telekom.de, Suchbegriff „Sozialtarif“. Befreiung von der Zuzahlungspflicht Seit dem 01.01.2004 müssen alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten für medizinische Leistungen einen bestimmten Anteil selbst bezahlen. Informationen zur eventuellen Befreiung von der Zuzahlungspflicht erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse und etwa von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/ zuzahlung-befreiung.

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