Älter werden in Duisburg

125 Versorgung und Pflege Pflegeversicherung/Pflegekassen Ihre Pflegekasse ist im Regelfall identisch mit Ihrer Krankenkasse und berät Sie in allen Fragen rund um die Pflege. Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen Bitte wenden Sie sich im Pflegefall immer zunächst an Ihre Pflegekasse. Die Pflegeberatung der Pflegekassen kann telefonisch wie auch in der häuslichen Umgebung erfolgen (siehe § 7a SGB XI). Hält die betreffende Pflegekasse keine ortsnahen, eigenen Pflegeberater vor, hat sie einen Beratungsgutschein gemäß § 7b SGB XI auszustellen, für die Inanspruchnahme der erforderlichen, kostenlosen Beratung durch andere qualifizierte Dienstleister – auch in Form eines Hausbesuches –, welche die Pflegekasse Ihnen benennen muss. Ziel der Pflegeberatung ist es, mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen die individuelle Versorgungssituation zu analysieren und die zukünftig notwendige Pflege zu planen (§ 7a SGB XI). Auch bei der Antragstellung soll geholfen und über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen soll informiert werden. Private Pflegeversicherungen haben ebenfalls eine persönliche Pflegeberatung! Die neuen Pflegegrade 1–5 Seit dem 01.01.2017 gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren wurde eingeführt. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die früheren Zeitorientierungswerte spielen keine Rolle mehr. Was zählt, ist der einzelne Mensch und seine Fähigkeit, den Alltag selbstständig, teilweise selbstständig, teilweise unselbstständig oder nur unselbstständig bewältigen zu können. Hierbei erfolgt eine vollumfängliche Berücksichtigung von demenziellen Erkrankungen. Die pflegerische Betreuung wird gleichwertiger Bestandteil neben körperbezogener Pflege und Hilfe im Haushalt. Der Fokus liegt auf der aktivierenden Pflege eines jeden Pflegebedürftigen.

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