Älter werden in Duisburg

126 Für die Einstufung ist der Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen ausschlaggebend: ÌÌ Mobilität: z. B. Treppensteigen, Hinsetzen und Aufstehen, sich in der Wohnung bewegen ÌÌ Geistige und kommunikative Fähigkeiten: z. B. örtliche und zeitliche Orientierung, Bedürfnisse formulieren ÌÌ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: z. B. nächtliche Unruhe, Aggressivität, Antriebslosigkeit ÌÌ Selbstversorgung: z. B. Körperpflege, Ernährung ÌÌ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: z. B. Medikamenteneinnahme, eigenständige Arztbesuche ÌÌ Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Alltagsorganisation, Sozialkontakte Bei Pflegegrad 1 liegt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Bei Pflegegrad 2 liegt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Bei Pflegegrad 3 liegt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vor. Pflegegrad 4 bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Pflegegrad 5 bedeutet „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.

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