Älter werden in Duisburg

140 Während stationärer Krankenhausaufenthalte sowie stationärer Rehamaßnahmen wird das Pflegegeld bis 28 Tage weitergezahlt (dann wieder nach dem Entlassungstag). Auslandsreisen innerhalb der EU haben keine Auswirkungen auf die Zeitdauer der Pflegegeldzahlung. Für längere Reisen in die Türkei (über 180 Tage) gelten Besonderheiten. Weitere Infos erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Pflegeurlaub, Pflegezeit und soziale Absicherung pflegender Angehöriger Soziale Absicherung Wer einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung ehrenamtlich pflegt, hat Anspruch auf soziale Absicherung. Versichert ist man für die Zeit der Pflegetätigkeit in der Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Auch die Rückkehr ins Erwerbsleben nach Beendigung der Pflegetätigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert (s. S. 144 f.). Die Pflege wird außerdem hinsichtlich der sozialen Sicherung mit einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Rentenversicherung Die Pflegekassen zahlen für die Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung, die mindestens 10 Stunden wöchentlich und mindestens 2 Tage pro Woche pflegen. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn mehrere Pflegebedürftige gepflegt werden. Der zeitliche Aufwand kann dann zusammengerechnet werden. Nicht berücksichtigt wird diese Pflegetätigkeit u. a. allerdings, wenn die Pflegeperson mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist oder die Pflegeperson bereits Regel-Altersruhegeld bezieht. Eine ähnliche Regelung gilt für die Arbeitslosenversicherung. Berechnungsbeispiele dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Gutachterinnen und Gutachter der Pflegekasse prüfen bei Feststellung der Pflegebedürftigkeit, ob ehrenamtliche Pflegepersonen die Pflege übernehmen, und stellen den Aufwand der notwendigen Pflege fest. Die Pflegekassen versenden dann die entsprechenden Anträge. Arbeitslosenversicherung Wer u. a. wegen der Pflege einer Person unmittelbar vorher, maximal innerhalb eines Monats vor Beginn der Pflege, eine Beschäftigung beendet, bei der auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden, oder

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