Älter werden in Duisburg

155 Versorgung und Pflege Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil Der zum 01.01.2017 eingeführte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ besagt, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2–5 einer bestimmten Einrichtung (hier Pflegeheim) den gleichen Pflegekostenanteil zahlen müssen. Veränderungen der Pflege im Pflegeheim Im Laufe der Pflege im Heim kann sich der Pflegebedarf erhöhen oder verringern. Bei erhöhtem Pflegebedarf kann das Heim im Einzelfall dazu auffordern, einen höheren Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen. Dies muss das Heim begründen. Es ist empfehlenswert, der Aufforderung Folge zu leisten, da die Einrichtung ansonsten höhere Kosten in Rechnung stellen könnte. Fortsetzung des Textes auf der nächsten Seite Evangelische Alten- und Pflegeeinrichtung von Bodelschwingh-Haus

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