Älter werden in Duisburg

156 Nach einer Antragstellung auf Erhöhung des Pflegegrades erfolgt zumeist eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Pflegeheim. Die Pflegedokumentation wird eingesehen und es wird Rücksprache mit der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner und dem Pflegepersonal gehalten. Angehörige können dabei zugegen sein. Die Pflegekasse erstellt einen Bescheid nach Erhalt des Gutachtens. Umgekehrt kann es auch sein, dass aufgrund der aktivierenden Pflege sich der Pflegezustand so weit verbessert, dass entweder eine Herabstufung erfolgt oder sogar keine Pflegestufe mehr vorliegt. Eventuell kann auch aufgrund der Verbesserung des Pflegezustandes eine häusliche Pflege wieder in Betracht kommen, etwa durch Verwandte, in einer Wohngruppe oder in einer anderen Wohnmöglichkeit. Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW), WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht) Ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Pflege und Betreuung in Einrichtungen erhalten, stehen unter besonderem gesetzlichem Schutz. Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) bietet hierfür die gesetzliche Grundlage. Für die Einhaltung dieser Rechte ist die WTG-Behörde Duisburg (Heimaufsicht) zuständig. Die WTG-Behörde kontrolliert regelmäßig alle Einrichtungen, in denen ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen leben und/oder betreut werden. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen finden Sie auf der Webseite der WTG-Behörde. Sie ist Ansprechpartner für Beschwerden und berät Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige sowie die Einrichtungen. Amt für Soziales und Wohnen Sachgebiet Senioren-, Behinderten- und Pflegeangelegenheiten WTG-Behörde Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Mitte) Telefon 02 03 - 283 3895, 283 5060, 283 3797, 283 5359 Fax 02 03 - 283 3797 wtg@stadt-duisburg.de, www.duisburg.de, Suchwort „WTG“

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