Älter werden in Duisburg

165 Infos für Menschen mit Behinderungen Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft, des Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale. Dieser Nachweis ist beispielsweise zur Vorlage bei einem Arbeitgeber, dem Finanzamt, dem Integrationsamt oder auch der Arbeitsagentur erforderlich. Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch die Stadt Duisburg feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Wie stark sie beeinträchtigt sind, wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie u. a. folgende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen: ÌÌ Steuervergünstigungen bei Lohn- und Einkommenssteuer, ÌÌ Erhöhung des Einkommensfreibetrages, wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, ÌÌ Anspruch auf einen Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln, ÌÌ Ermäßigung beim Kauf von Eintrittskarten (zum Beispiel im Zoo, Schwimmbad etc.), ÌÌ Ermäßigung der Kurtaxe. Schafherde, © Marc Siewior, mars-photo.de

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