Älter werden in Duisburg

166 Weitere Vergünstigungen (wie Fahrpreisvergünstigungen) erhalten Sie, wenn aufgrund Ihrer Behinderung besondere gesundheitliche Merkmale vorliegen und festgestellt wurden. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales und Wohnen Sachgebiet Schwerbehindertenrecht Ludgeristraße 12, 47057 Duisburg (Neudorf) Telefon 02 03 - 94 000, Fax 02 03 - 2 83 69 50 www.duisburg.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 08.00 – 15.00 Uhr Elektronische Antragstellung im Internet unter www.elsa.nrw.de. Anträge nehmen auch die Bürger-Service-Stationen (s. S. 32) an und leiten sie weiter. Dort können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis auch verlängern lassen. Bei Interesse, siehe auch: Ratgeber für schwerbehinderte Menschen. Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 02 11 - 8 55-5, Fax 02 11 - 8 55-32 11 www.mags.nrw.de, Internet-Suchbegriff: Ratgeber für schwerbehinderte Menschen, Nordrhein-Westfalen Behindertenparkplatz Für Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, für blinde Menschen, für Menschen mit bestimmten Fehlbildungen der Extremitäten (Amelie, Phokomelie) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen kann formlos eine Parkerleichterung zur Nutzung der speziell beschilderten Schwerbehindertenparkplätze beantragt werden. Die Beantragung und Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist kostenfrei. Sollten Sie nicht in der Lage sein, persönlich vorzusprechen, können Sie eine Vertrauensperson mit entsprechender Vollmacht oder Bestellung hierzu beauftragen. Vorzulegen sind: ÌÌ der Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG“ oder Bl“, ÌÌ der Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin/des Antragstellers, ÌÌ ein Lichtbild.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=