Älter werden in Duisburg

169 Infos für Menschen mit Behinderungen Wenn das Einkommen und Vermögen nach Prüfung unter den Freigrenzen liegt, erfolgt keine weitere Zuzahlung durch die Nutzer. Es wird ein Budget von 2000 € gewährt. Wenn das Einkommen und Vermögen über den Freigrenzen liegt, ist je nach Betrag von den Nutzern ein noch zu ermittelnder individueller Eigenanteil an dem jährlichen Budget von 2.000 € zu leisten. Fahrten in Städte, die unmittelbar an Duisburg grenzen, sind für den vorgenannten Personenkreis möglich (Moers, Rheinberg, Dinslaken, Oberhausen, Mülheim, Düsseldorf, Ratingen und Krefeld). Anträge können Sie online unter: www.duisburg.de, Suchbegriff „Fahrdienst“, finden.“ Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen Amt für Soziales und Wohnen Schwanenstraße 5–7, 47051 Duisburg (Altstadt) 4. Etage (Wegweiser) Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner: A – Di Frau Demmer 02 03 - 283 6251 Dj – G Frau Berns 02 03 - 283 7078 H – K Herr Hoffmann 02 03 - 283 2127 L – Q Frau Pertinac 02 03 - 283 5428 R – Schu Frau Schröder 02 03 - 283 7160 Schv – Z Herr Bohnenkamp 02 03 - 283 6252 Bitte vorher Termin zur Antragsabgabe vereinbaren! Telefonische Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08.00 – 12.00 Uhr, Montag, Mittwoch 14.00 – 15.30 Uhr Personen mit Behinderung, die die Einkommensgrenzen des SGB IX überschreiten, können den Fahrdienst nutzen. Je Fahrt ist jedoch ein Eigenanteil von 10 % an den Fahrdienstanbieter zu entrichten. Bezuschusst werden Fahrten im Duisburger Stadtgebiet. Die restlichen Kosten werden von der Stadt übernommen. Folgende Fahrdienstanbieter führen zurzeit die Fahrten mit rollstuhlgeeigneten Spezialfahrzeugen durch und sind der Stadt Duisburg gegenüber abrechnungsberechtigt:

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