Älter werden in Duisburg

176 Blindengeld Blindengeld wird in Nordrhein-Westfalen unabhängig von den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vom Landschaftsverband gezahlt. Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zurzeit ein Blindengeld in Höhe von 473 € monatlich (Erwachsene unter 60 Jahren erhalten 739,91 €). Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 2 % oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Ein augenärztliches Attest ist beim Erstantrag vorzulegen, falls im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“ fehlt. Wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, kann für blinde Menschen über 60 Jahre zusätzlich ein Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe bestehen. Blinden Menschen, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthaltes ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, wird das Blindengeld gekürzt. Bei gleichzeitigem Bezug von Pflegeleistungen der Pflegegrade 2–5 wird das Blindengeld anteilig gekürzt. Nähere Informationen, Antragsformulare und den von der Augenärztin bzw. vom Augenarzt auszufüllenden Beurteilungsbogen erhalten Sie in der Bürger-Service-Station Ihres Stadtbezirkes (s. S. 32) oder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fachbereich 74 Blindengeldstelle Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln Kontakt: Frau Jonen Telefon 02 21 - 80 96 757 und (Zentrale) 02 21 - 80 90 Fax 02 21 - 82 84 08 78 und (Zentrale) 02 21 - 80 96 550 susanne.jonen@lvr.de, post@lvr.de www.lvr.de oder www.ghbg.lvr.de

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