Älter werden in Duisburg

177 Infos für Menschen mit Behinderungen Finanzielle Ansprüche gehörloser und hochgradig sehbehinderter Menschen Die finanzielle Hilfe für hochgradig sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft von nicht mehr als 5 % auf dem besseren Auge oder gravierenden Gesichtsfeldeinschränkungen ist, wie das Blindengeld, einkommens- und vermögensunabhängig und beträgt 77 € monatlich. Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit angrenzender Schwerhörigkeit erhalten zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen auf Antrag eine monatliche einkommens- und vermögensunabhängige Hilfe in Höhe von 77 € monatlich. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer HNO-Ärztin bzw. Ihrem HNO-Arzt, in der Bürger-Service-Station Ihres Bezirksamtes (s. S. 32) oder direkt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) – Fachbereich 74 Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln Kontakt: Herr Herold Telefon 02 21 - 80 96 757 oder 02 21 - 80 90 (Zentrale) Fax 02 21 - 82 84 08 78 oder 02 21 - 80 96 550 (Zentrale) wolfgang.herold@lvr.de, post@lvr.de www.lvr.de, www.ghbg.lvr.de Königsgalerie und Stadtfenster

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