Älter werden in Duisburg

226 Betreuungsvereine in Duisburg Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Moers e. V. Hochemmericher Markt 1–3, 47226 Duisburg (Rheinhausen) Telefon 0 20 65 - 90 87-0, Fax 0 20 65 - 90 87-29 Kontakt: Michael Knarr, m.knarr@btg-diakonie.de Betreuungsverein der Lebenshilfe Duisburg e. V. Weseler Straße 5, 47169 Duisburg (Marxloh) Telefon 02 03 - 50 19 39-11, Fax 02 03 - 50 19 39-21 Kontakt: Frau Gabriele Rothe info@betreuungsverein-lebenshilfe-du.de Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Jedem Menschen kann es passieren, dass er einmal wichtige Entscheidungen in seinem Leben nicht mehr selbst treffen kann, zum Beispiel wegen eines Unfalls, wegen einer Krankheit, oder wenn jemand im Alter so verwirrt ist, dass er oder sie nicht mehr allein für sich sorgen kann. Im Betreuungsrecht ist geregelt, wer dann Entscheidungen treffen darf. Diese Personen sind entweder die Betreuerin/der Betreuer oder die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte. Wichtig ist: Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person soll so gut wie möglich erhalten bleiben. Die Betreuerin oder der Betreuer (die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte) muss die Wünsche der betroffenen Person beachten und darf nur in den Bereichen entscheiden, für die sie oder er einen Auftrag hat. Sorgen Sie rechtzeitig vor. Mit einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, welche Person Sie später einmal vertreten soll. Das heißt, diese Person kann später wichtige Entscheidungen für Sie treffen. ! Überlegen Sie, welcher Person Sie unbedingt vertrauen können. Diese Person trifft später einmal wichtige Entscheidungen in Ihrem Leben.

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