Älter werden in Duisburg

227 Rechtliche und organisatorische Fragen Wenn Sie keiner Person so vertrauen können, wird das Gericht eine Person bestimmen. Das macht das Gericht aber nur, wenn dies nötig ist. Überlegen Sie sich diese Entscheidungen genau. Sprechen Sie vorher mit Personen darüber, denen Sie vertrauen. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht als Ihre rechtliche Betreuerin oder Ihren rechtlichen Betreuer bestimmen soll und welche Person Sie auf keinen Fall als rechtliche Betreuerin oder rechtlichen Betreuer haben wollen. Diese Betreuungsverfügung gilt dann, wenn das Gericht über eine rechtliche Betreuung entscheiden muss. Die Betreuerin oder der Betreuer wird dann vom Gericht kontrolliert. Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht bedeutet: Sie geben einer anderen Person die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben ihr auch die Erlaubnis, Entscheidungen für Sie zu treffen. Es ist ganz wichtig, dass Sie dieser Person vertrauen können. Diese Person nennt man: Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter. ! Vereinbaren Sie mit dieser Person, ab wann die Vorsorgevollmacht benutzt werden darf. Zum Beispiel: Erst dann, wenn Sie wichtige Entscheidungen in Ihrem Leben nicht mehr selbst treffen können. Ab diesem Zeitpunkt kann diese Person die Vorsorge-Vollmacht einsetzen. Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht kontrolliert. Ist es Ihnen wichtig, dass ein Gericht die Entscheidungen von dieser Person kontrolliert? Dann wählen Sie lieber die Betreuungsverfügung. Nähere Informationen zu den o. g. Themen erhalten Sie z. B. bei der städtischen Betreuungsstelle (s. S. 225), den Betreuungsvereinen (s. S. 226), den Amtsgerichten (s. S. 223) sowie bei der Verbraucherzentrale (s. S. 220). Beglaubigungen und Beurkundungen von Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen müssen zwar nicht beglaubigt werden, im Einzelfall kann es sich jedoch als vorteilhaft erweisen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=