Älter werden in Duisburg

229 Rechtliche und organisatorische Fragen Erbrecht, Testament Das sogenannte „eigenhändige Testament“ ist eigenhändig zu verfassen, mit Vor- und Zunamen zu unterschreiben und mit Ort und Datum zu versehen. Es sollte in einer Dokumentenmappe aufbewahrt oder beim Notar oder zuständigen Amtsgericht in Verwahrung gegeben werden. Bei komplizierten erbrechtlichen Fragen sollte man auf jeden Fall eine Notarin bzw. einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt aufsuchen. Diese Fachleute werden Ihnen auch weitergehende Auskünfte zum eigenhändigen Testament, zum notariellen Testament und zum gemeinsamen Testament von Ehegatten sowie etwa zur Testamentseröffnung und zum Erbschein geben. Das Erbrecht wurde zum 01.10.2010 geändert. Infos dazu finden Sie z. B. in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und auf der Hauptseite des Ministeriums unter „Publikationen“: www.bmj.de Informieren können Sie sich ebenfalls in der Themen-Mediathek Verbraucher der Stadtbibliothek (s. S. 36), bei der Verbraucherzentrale (s. S. 220) oder z. B. auf der Internetseite www.justiz-nrw.de. Sterbefall Beim Tod eines Angehörigen sind viele Formalitäten zu erledigen. Bitte informieren Sie zunächst einen nahen Angehörigen, Freund oder Bekannten, der Ihnen in der schweren Zeit behilflich sein kann. Bei Sterbefällen zu Hause ist für die Ausstellung des Totenscheins ein Arzt zu informieren. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird das vom Krankenhaus oder von der Heimleitung vorgenommen. Als nächstes ist dann ein Bestatter Ihrer Wahl mit der Bestattung und allen damit verbundenen Formalitäten zu beauftragen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit der oder dem zuständigen Geistlichen Ihres Pfarramtes (siehe dazu auch die Webseiten www.stadtkirche-duisburg.de und www.kirche-duisburg.de) zu sprechen. Auskünfte erteilen Ihnen die Standesämter Nord, Mitte und West in den Bezirksverwaltungen Hamborn, Mitte und Rheinhausen (erreichbar über Call Duisburg, Telefon 02 03 - 94 000) und die Friedhofsverwaltung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR, Bereich Grünflächen und Friedhöfe, Telefon 02 03 - 2 83 30 00.

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