Älter werden in Duisburg

31 Stadtverwaltung Duisburg Barrierefreie Kommunikation mit der Stadtverwaltung Seheingeschränkte Menschen haben das Recht, Dokumente der Stadt Duisburg in einer für sie wahrnehmbaren Form (Brailleschrift, Großdruck, CD), soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist, kostenfrei zu erhalten (Erläuterung s. S. 175). Hör- und spracheingeschränkte Menschen haben das Recht, zur Kommunikation mit der Stadt Duisburg die Gebärdensprache oder lautsprachenbegleitende Gebärden zu verwenden, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist und eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist. Die angemessenen Kosten werden unter diesen Voraussetzungen von der Stadt Duisburg getragen (Gehörlosensprechstunden s. S. 182, 32). Betroffene Bürgerinnen und Bürger können ihren Unterstützungsbedarf formlos beantragen beim: Amt für Soziales und Wohnen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen Telefon 02 03 - 283-68 89, oder 283-47 91, 283-27 60, 283-66 03 Gehörlosen-Fax 02 03 - 2 83 23 74 kommunikation-ohne-barrieren@stadt-duisburg.de Erreichbar auch über: Call Duisburg Telefon 02 03 - 94 000 info@stadt-duisburg.de Mercatorbrunnen

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