Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg

38 5. Finanzielle Unterstützung Den Pass erhalten auch Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten. Sie erhalten den Landkreispass gegen Vorlage Ihrer Ausweispapiere und der Anspruchsvoraussetzung (z. B. Bescheid des Jobcenters) im Landratsamt Ebersberg Bürgerservice Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg 44 08092 823-0 Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online über das Bürgerserviceportal beantragen unter ÇÇ www.buergerserviceportal.de/bayern/ lkrebersberg „ „ Münchner Familien- und Ferienpass Das Kreisjugendamt organisiert in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Ausgabe des Familien- und Ferienpasses. Der Münchner Familienpass ist eine Aktion des Stadtjugendamts München in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Ebersberg und den Gemeinden im Landkreis. Dieses Projekt bietet für nur 6 Euro ein ganzes Jahr lang spannende Unternehmungen und Ermäßigungen für die gesamte Familie und hilft damit, das Familienbudget zu entlasten. Das Angebot umfasst Führungen durch Museen, Exkursionen durch die Natur, Workshops rund um Ökologie und alternative Energien, Rafting auf der Isar, Kreativangebote wie Buchbinden, Floßbau, Schreinern, Kochen und vieles mehr. Der Münchner Ferienpass ist ein vielfältiges Programm über Freizeitaktivitäten in den Schulferien. Die Broschüre erscheint jedes Jahr nach den Osterferien und liegt im Landratsamt und in den Infotheken Ihrer Wohnortgemeinde, Büchereien, Horten und im Kreisjugendring Ebersberg aus. Beide Pässe können Sie im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde käuflich erwerben. Weiterführende Informationen erhalten Sie im Kreisjugendamt sowie bei den Gemeinden. „ „ Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren erfolgen, wenn z. B. folgende Voraussetzungen vorliegen: Markt Schwaben „Tischlein deck dich“ 44 08121 933442 ÖÖ email@awo-kv-ebe.de Poinger Tafel ÇÇ www.poinger-tafel.de Steinhöringer Lebensmitteltheke 44 08094 9050330 ÖÖ cdoerr@ebmuc.de Vaterstettener Tafel ÇÇ www.nbh-vaterstetten.de/dienste/tafel Zornedinger Tafel e. V. ÇÇ www.zornedinger-tafelev.de 5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen „ „ Landkreispass und IsarCard S Für hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die MVV IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass. Den Landkreispass können Personen ab 15 Jahre beantragen, die folgende Leistungen beziehen: • Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II, • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), • Wohngeld oder Kinderzuschlag / auch für Angehörige. © Pixel-Shot - stock.adobe.com

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