Ein Leben lang zu Hause wohnen Maßnahmen zur Wohnungsanpassung im Landkreis Ebersberg

25 FINANZIERUNGS- UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN Finanzielle Fördermöglichkeiten in der Übersicht Weitere Informationen bzw. kostenlose Beratung erhalten Sie direkt bei der Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer, Tel.: 089 13988080 oder unter www.byak de. Bevor Sie Umbaumaßnahmen einleiten, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen. Mit einem Wohnraumberater können Sie sich einen Überblick über die Veränderungsmöglichkeiten verschaffen und mit der Planung beginnen. Dies ist auch im Hinblick auf die Bezuschussung der baulichen Maßnahmen wichtig. Denn Pflegekassen unterstützen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige (gemäß § 40 SGB XI) mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit. Falls später weitere Umbauten benötigt werden sollten, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass die baulichen Maßnahmen die häusliche Pflege entweder überhaupt erst ermöglichen oder erheblich erleichtern oder die Belastung für den Pflegebedürftigen beziehungsweise die Pflegeperson verringern. Wenn sogar der beste Umbau nicht zu mehr Barrierefreiheit und Selbstständigkeit führt, sollten Sie über eine neue Wohnung nachdenken. Die Pflegeversicherung bezuschusst auch den Seniorenumzug in eine barrierefreie Wohnung als Maßnahme der „Wohnraumanpassung für Senioren“. Programme Leistungen Quellenverweis / Bemerkung / weitere Informationen Bayerisches Wohnbauförderprogramm a) Schaffung von Eigenwohnraum durch Neubau, Änderung, Erweiterung oder Erst- und Zweiterwerb • Darlehen mit Zinssatz von 0,5 %, Laufzeit 15 Jahre, anschließend wird der Zinssatz an den Kapitalmarktzins angepasst. • Haushalte mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 2.500 € je Kind, Darlehen bei Bau und Ersterwerb max. 30 %, bei Zweiterwerb max. 40 % der förderfähigen Kosten Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Telefon: 089 2192-02 Fax: 089 2192-13350 E-Mail: poststelle-obb@stmi. bayern.de Internet: www.wohnen.bayern.de b) Anpassung von Wohnraum an die Behinderung (Umbau) • Menschen mit Behinderung erhalten bei Umbau einen Zuschuss bis zu 10.000 €, zins- und tilgungsfrei, einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1,0 % Einkommensgrenze: Art.11 BayWoFG Antrag vor Baubeginn beim zuständigen LRA, der kreisfreien Stadt (bei Mietwohnraum-Antragstellung durch den Vermieter) Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm, BayernLabo Neubau, Erst- und Zweiterwerb mit Bindungsfrist • Darlehenshöhe beträgt 30% der Gesamtkosten; nicht weniger als 15.000€ • Zinssatz ca.1% unter banküblichen Konditionen • Diese Leistungen können mit BayWoFG kumuliert beantragt werden Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) Brienner Straße 22 80333 München Telefon: 089 2171-08 Fax 089 2171-60 03 88 E-Mail: bayernlabo@bayernlb.de Internet: www.labo-bayern.de © highwaystarz - Fotolia

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=