Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

20 2. Sozialleistungen und wirtschaftliche Hilfen kasse sichergestellt. Personen, die von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse dennoch ausgeschlossen sind, können über das Sozialamt im Landratsamt eventuell Hilfe zur Gesundheit erhalten. Die Hilfen zur Gesundheit entsprechen in Art und Umfang den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst Ë Ë Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII ) Ë Ë Blindenhilfe (§ 72 SGB XII ) Ë Ë Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII ) Ë Ë Bestattungskosten (§74 SGB XII ) Diese können in besonderen Bedarfssituationen gewährt werden, auch wenn man sonst in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Hilfe zur Pflege Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Sozialhilfeträger für die ambulante und die stationäre Hilfe zur Pflege zuständig. Hilfe zur Pflege können pflegebedürftige Personen erhalten, wenn ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um eine angemessene Pflege zu finanzieren. Die Personen müssen also bedürftig im Sinne des SGB XII sein. Die Pflege kann ambulant erfolgen – beispielsweise zu Hause oder in einer Pflege-WG – oder in einem stationären Alten- und Pflegeheim. Die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege entsprechen grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Ë Ë und die das Rentenalter gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben oder Ë Ë die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass diese volle Erwerbsminderung behoben werden kann, Ë Ë und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten können. Der Antrag ist bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Entscheidung über Ihren Antrag erfolgt anschließend im Landratsamt beim Sozialamt. Sozialamt Ebersberg Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg Tel.: 08092 823-0, Fax: 08092 823-9210 E-Mail: sozialamt-leistung@lra-ebe.de Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist beim Jobcenter Ebersberg zu beantragen. Jobcenter Ebersberg Kolpingstraße 1, 85560 Ebersberg Tel.: 08092 825693, Fax: 08092 8256-90 E-Mail: Jobcenter-Ebersberg@jobcenter-ge.de www.arbeitsagentur.de Hilfen zur Gesundheit Der Schutz im Krankheitsfall wird in der Regel durch die Mitgliedschaft in einer Kranken-

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