Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

21 2. Sozialleistungen und wirtschaftliche Hilfen Unterhaltspflicht der Kinder Kinder sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Eltern finanziell zu unterstützen. Das Sozialamt im Landratsamt wird sich bei Sozialhilfebezug der Eltern mit den Kindern in Verbindung setzen und prüfen, ob diese in der Lage sind, zum Unterhalt beizutragen. Bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter 100.000 Euro liegt. 2.3 Wohngeld Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld kann gewährt werden als Ë Ë Mietzuschuss zu den Kosten der Wohnung Ë Ë Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnungen Ë Ë Mietzuschuss zum Wohnteil der Heimkosten Die Höhe des Wohngeldes ist von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel Zahl der Personen, Höhe der zuschussfähigen Miete, Lage der Wohnung usw. abhängig. Anträge und Broschüren dazu erhalten Sie im Landratsamt oder in Ihrem Rathaus. Wohngeldbehörde E-Mail: wohngeldbehoerde@lra-ebe.de Pflegekassen. Personen, die nicht pflegeversichert sind und Leistungen der Hilfe zur Pflege benötigen, erhalten Pflegeleistungen oder Leistungen für die benötigte Pflege ebenfalls im Rahmen der Sozialhilfe. Bei allen anderen Personen werden die Leistungen der Pflegekasse auf die Leistungen der Sozialhilfe angerechnet. Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege können pflegeversicherte Personen vom Bezirk Oberbayern erhalten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkasse diese mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft hat. Für nicht pflegeversicherte Personen unterhalb des Pflegegrads 2, die ambulante Hilfe zur Pflege benötigen, ist der Bezirk Oberbayern zuständig für die Leistungen, die sonst von der Pflegekasse erbracht werden. Leistungen in stationären Einrichtungen können Personen erhalten, die Ë Ë außerhalb von Einrichtungen nicht mehr leben können und Ë Ë sozialhilferechtlich bedürftig sind. Bei Fragen zur Hilfe zur Pflege unterstützt Sie im Landkreis Ebersberg die Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern in der Außenstelle des Landratsamtes Ebersberg Marienplatz 11, 85560 Ebersberg donnerstags von 10:00 bis 12:00 Uhr offene Sprechstunde Tel.: 089 2198-21050 E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort

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