Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

28 3. Vorsorge fürs Alter den Fall, dass Sie eines Tages aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sind. Durch eine Vorsorgevollmacht vermeiden Sie im Bedarfsfall die gesetzliche Bestellung eines Betreuers. Die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht kann bei der Betreuungsstelle im Landratsamt öffentlich beglaubigt werden (Gebühr 10 Euro pro Vollmacht). Die Vollmacht kann bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden: Bundesnotarkammer Zentrales Vorsorgeregister Kronenstraße 42, 10117 Berlin www.vorsorgeregister.de Zum Vorgehen: Eine wirksame Vollmacht können Sie nur erteilen oder widerrufen, solange und soweit Sie geschäftsfähig sind. Die Vollmacht sollte in schriftlicher Form (eigenhändige Unterschrift) abgefasst werden. Soll die Vollmacht auch zu Entscheidungen über Ihre höchstpersönlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Einwilligung in ärztliche und/oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen) berechtigen, muss sie hierfür ausdrücklich erteilt werden. Betreuungsverfügung Mit dem Begriff Betreuung wird die vom Betreuungsgericht angeordnete gesetzliche Vertretung Hilfreiche Unterstützung bei der Betreuung von sterbenden Menschen bietet der Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg e. V. und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (siehe hierzu Kapitel 1.6). 3.3 Rechtliche Vertretung bei Alter, Krankheit und Unfall Sein Leben eigenständig zu gestalten und seine eigenen Entscheidungen zu treffen, ist für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Dies kann sich jedoch innerhalb weniger Momente grundlegend ändern. Menschen, die selber nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln oder eigene Entscheidungen zu treffen, benötigen eine rechtliche Vertretung. Hierfür kann man Vorsorge treffen. Wurden keine Regelungen getroffen, wird die gesetzliche Vertretung in Form einer rechtlichen Betreuung vom Betreuungsgericht am örtlichen Amtsgericht bestellt. Lassen Sie sich in jedem Fall im Vorfeld zum Thema Vorsorge und gesetzliche Betreuung individuell beraten. Kostenfreie und neutrale Beratung erhalten Sie bei den auf Seite 31 aufgeführten Adressen. Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ist wie jede Vollmacht eine Willenserklärung, mit der Sie einer anderen Person Vertretungsvollmacht erteilen. Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswürdigen Person die Möglichkeit, in Ihrem Namen nach Ihren Vorgaben zu handeln – für

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