Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

29 3. Vorsorge fürs Alter oder Vertrauenspersonen nicht automatisch entscheidungsbefugt sind. Sie brauchen eine rechtliche Entscheidung durch das Gericht. Als Betreuer kann dann ein Angehöriger, eine Person des Vertrauens oder aber, wenn niemand zur Verfügung steht, ein Berufsbetreuer eingesetzt werden. Angehörige oder engste Freunde haben dabei laut Gesetz Vorrang. Die mit der Betreuung entstehenden Kosten zahlt entweder der Staat oder – wenn Vermögen vorhanden ist – der Betreute selbst. Sorgen Sie deshalb in Zeiten geistiger Leistungsfähigkeit mit einer Vorsorgevollmacht vor, wer später für Sie entscheiden soll und welche persönlichen Wünsche dabei zu beachten sind. bezeichnet. Die Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung gegenüber dem Betreuungsgericht. Sie legen damit fest, wer als gesetzlicher Vertreter für Sie handeln soll und wie Sie Ihre Angelegenheiten geregelt haben möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Der von Ihnen gewählte Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt und auch kontrolliert. Gesetzliche Betreuung Eine volljährige Person kann sich um seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht kümmern. In solch einem Fall bestellt das Betreuungsgericht für sie einen Betreuer. Dies bedeutet, dass selbst engste Angehörige ©nmann77-stock.adobe.com

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