Seniorenwegweiser Landkreis Ebersberg

67 7. Pflege Pflegesachleistung Pflegebedürftige können zur Pflege einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Dann übernimmt die Pflegeversicherung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (richtet sich nach dem Pflegegrad, siehe Tabelle) die Kosten ab Pflegegrad 2 für Ë Ë Hilfen bei der Grundpflege (Körperwäsche), beim An- und Auskleiden, bei der mundgerechten Zubereitung von Mahlzeiten oder bei der Bereitstellung von Getränken Ë Ë Hilfen bei der Haushaltsführung Ë Ë Maßnahmen der Betreuung (Beschäftigung, Spaziergänge, Gespräche führen etc.) Das wird als Pflegesachleistung bezeichnet. Im Folgenden werden die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung beschrieben. Die Höhe der Leistungen entnehmen Sie bitte der links stehenden Tabelle: Pflegegeld Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Dieses wird ausbezahlt, wenn die Pflege zu Hause durch einen Angehörigen oder eine andere Bezugsperson erfolgt. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Dieser kann es als Anerkennung an die Pflegeperson weitergeben. Es ist möglich, das Pflegegeld mit den ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren (Kombinationsleistung). Das Pflegegeld wird in diesem Fall nur noch anteilig ausbezahlt. © sepy - Fotolia

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