Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

| Tipps und Hilfen für den Alltag 16 Tipps und Hilfen für den Alltag Straßenverkehr dadurch massiv eingeschränkt ist, oder das „Gl“ bei Gehörlosigkeit. Die jeweils festgestellten Merkzeichen berechtigen Sie dann beispielsweise zu einem Freibetrag bei der Wohngeldberechnung, gestatten Ihnen Parkerleich­ terungen oder auch Steuerermäßigungen. Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg Lipezker Straße 45 in 03048 Cottbus Telefon: 0355 2893800 E-Mail: service@lasv.brandenburg.de Internet: www.lasv.brandenburg.de Der sogenannte Euro-WC-Schlüssel passt an Autobahn­ toiletten, an öffentlichen Toiletten vieler Städte in der Bundesrepublik, in Österreich, der Schweiz und bereits in einigen weiteren europäischen Ländern. Der Schlüssel wird dabei ausschließlich an anerkannt behinderte Menschen ausgehändigt, die also auf eine barrierefrei zugängliche und ausgestattete Toilette angewiesen sind: so beispiels­ weise Nutzerinnen und Nutzer eines Rollstuhls, blinde Menschen oder auch Schwerbehinderte, die ständig die Assistenz einer Hilfsperson benötigen. Generell haben Sie Anspruch auf einen Euro-WC-Schlüssel, wenn Sie einen Grad der Behinderung – kurz: GdB – von mindestens 80 haben. Erhältlich ist der Schlüssel gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle CBF Darmstadt e. V., Pallaswiesenstraße 123 a in 64293 Darmstadt; die zugehörige E-Mail lautet: info@cbf-darmstadt.de. TIPP Zentralschlüssel für Behindertentoiletten: • Der solidarisch ausgestaltete Rundfunkbeitrag erlaubt es Personen, die einkommensabhängig bestimmte Sozial­ leistungen wie beispielsweise Grundsicherung im Alter beziehen, sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien zu lassen. Auch dauerhaft vollstationär in Alten- und Pflegeheimen betreute und gepflegte Menschen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Menschen mit Behinderung beteiligen sich zudem mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Eine entsprechende Ermäßigung beziehungsweise Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht kann Ihnen ausschließ­ lich auf Antrag gewährt werden. ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln Telefon: 01806 99955510 E-Mail: info@rundfunkbeitrag.de Internet: www.rundfunkbeitrag.de • Um eine übermäßige Belastung durch hohe Beträge an Zuzahlungen zu Arznei- und medizinische Hilfsmitteln zu vermeiden, gilt eine persönliche Höchstgrenze von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinkünfte aller im Haushalt lebenden Personen, für chronisch Kranke gilt sogar eine Belastungsgrenze von nur einem Prozent. Lediglich bis jeweils zu dieser Grenze müssen Sie also Ihre Zuzahlungen leisten und können von da an von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Ein entsprechender Antrag ist bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Ausführliche Informationen zur Befreiung von den Zuzahlungen erhalten Sie auch der Internetseite www.krankenkassen.de.

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