Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

| Hilfen zur Pflege 28 Hilfen zur Pflege Tagespflegestätte „Im Wolfswinkel“ der AWO Pflege- und Service-Center AG Finow Beeskower Straße 1 in 16227 Eberswalde Telefon: 03334 381100 E-Mail: tagespflege@awo-ebw.de Internet: www.awo-eberswalde.de Villa Motz der VIVATAS GmbH Lichterfelder Straße 1 – 4 in 16227 Eberswalde Telefon: 03334 280280 E-Mail: info@vivatas.de Internet: www.vivatas.de Bei allen Fragen zum Themenkreis Pflege und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit wird Ratsuchenden direkt über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums weiter­ geholfen. Das Pflegetelefon ist jeweils montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 09:00 und 18:00 Uhr über die Durchwahl 030 20179131 zu erreichen; die zugehörige E-Mail lautet: info@wege-zur-pflege.de. INFO Pflegetelefon: Leistungen für pflegende Angehörige Die Pflegeversicherung definiert genau, wer ein pflegender Angehöriger beziehungsweise eine pflegende Angehörige ist: Hiernach gelten Sie als Pflegeperson, wenn Sie ohne erwerbs­ mäßigen Hintergrund eine oder gegebenenfalls auch mehrere pflegebedürftige Personen zu Hause für mindestens zehn Stunden in der Woche und dies verteilt auf regelmäßig wenigs­ tens zwei Tage wöchentlich pflegen. Als Pflegeperson stünden Ihnen bei Vorliegen dieser Voraussetzungen damit die nach­ stehenden Leistungen zu: • die Übernahme von Beiträgen zur Rentenversicherung, wenn Sie als Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich anderweitig erwerbsmäßig tätig sind • Arbeitslosenversicherung sofern Sie als Pflegeperson aus Ihrer beruflichen Tätigkeit aussteigen beziehungsweise aussteigen müssen, um sich gänzlich um pflegebedürftige Angehörige kümmern zu können • eine beitragsfreie Unfallversicherung. Zur Befähigung, Stärkung und Qualifizierung werden für Angehö­ rige auch unentgeltliche Pflegekurse angeboten, die insbesondere über die Pflegekassen durchgeführt werden. Hier erhalten Sie viele praktische Informationen und präzise Anleitungen sowie Beratung und Unterstützung zu den unterschiedlichsten Aspekten rund um die sorgsame Pflege. Die Pflegekurse unterweisen also in den wichtigsten Pflegetätigkeiten und schulen Sie im Gebrauch von Hilfsmitteln. Nicht zuletzt bieten diese Kurse pflegenden Ange­ hörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Wenn die häusliche Versorgung und Betreuung durch pflegende Angehörige vorübergehend nicht oder nicht ausreichend ab­ gesichert werden kann, als Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder beispiels­ weise bis zum Abschluss von Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich – immer dann bietet sich die Möglichkeit einer Kurzzeit­ pflege in einer vollstationären Einrichtung an. Und für den Fall, dass pflegende Angehörige verhindert sind, kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, was Pflegepersonen insbesondere auch die nötige Entlastung ver­ schaffen kann, um anschließend wieder nachhaltig Kraft für die zumeist anstrengenden Pflegetätigkeiten zu haben. Services der Verhinderungspflege werden dann von ambulanten Diensten übernommen und können für die Dauer von bis zu acht Wochen von den Pflegekassen übernommenwerden. INFO Kurzzeit- und Verhinderungspflege:

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