Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

Zukunft absichern – Entscheidungen für das Lebensende | 29 Zukunft absichern – Entscheidungen für das Lebensende Auch wenn wir wissen, dass der Tod zum Leben selbstver­ ständlich dazu gehört, so fällt es doch schwer, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Dennoch wünschen sich die meisten Menschen ein würdevolles Lebensende in größtmög­ licher Selbstbestimmung. Dies kann idealerweise gut gelingen, wenn man sich rechtzeitig mit nahestehenden Menschen – mit der Partnerin oder dem Partner, mit Mutter oder Vater, Tochter oder Sohn, mit einer engen Freundin oder einem sehr guten Freund – über das Thema Lebensende bespricht und verständigt, um in dieser Hinsicht wichtige Fragen zu klären, Wünsche mitzuteilen und die Wünsche des oder der anderen in Erfahrung zu bringen. Vorsorgende Papiere Fortschreitendes Alter, ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass persönliche Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können oder man seine Bedürfnisse nicht mehr zu artikulieren vermag. Die Ihnen nahestehenden Angehörigen wie Ehegatten oder Kinder dürfen in diesen Fällen nicht ohne weiteres Entscheidungen für Sie treffen oder auch wichtige Unterschriften nicht einfach so stellvertretend für Sie leisten. Laut Gesetz sind hierfür vielmehr bestimmte Vollmachten von Nöten und so stehen Ihnen verschiedene vorsorgende Papiere zur Verfügung, mittels derer Sie sich selbstbestimmt auf Krankheit, Gebrechlichkeit oder auch den nahenden Tod vorbereiten und in dieser Hinsicht Ihre Wünsche verbindlich festlegen können; und auch die Aspekte, die für Sie ganz und gar ausgeschlossen sind, können hierin klar niedergeschrieben werden: • Eines dieser vorsorgenden Papiere ist die sogenannte Betreuungsverfügung . Mit Ihrer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen zum Umgang bei Krankheit, fortgeschrittenem Alter oder Unfall darzu­ legen und gleichsam zu regeln, wer im Falle einer rechtlichen Betreuung zu Ihrem Betreuer beziehungsweise Ihrer Betreuerin bestellt werden soll. Auch hier gilt wiederum, dass Sie in Ihrer Betreuungsverfügung ganz explizit definieren können, wer für diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie gar nicht in Frage kommt. Eine Betreuungsverfügung bedarf keiner verbindlichen Form in Inhalt, Umfang, Stil und Ausdruck, Sie müssen also kein vorgegebenes Formular nutzen und es sind auch keine zwin­ gend erforderlichen Angaben vorgegeben. Hingegen sollten Sie in jedem Fall ein schriftliches Dokument verfassen und Ihre Betreuungsverfügung dann dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Erfassung zukommen lassen. Für den Fall, dass Sie Ihre Anliegen und Angelegenheiten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder auch wegen eines Unfalls nicht mehr ganz oder nur noch in Teilen allein regeln können, finden Sie Hilfe­ stellung und eine angemessene Vertretung im Rahmen der sogenannten rechtlichen Betreuung. Hierbei bleibt in aller Regel Ihre Geschäftsfähigkeit erhalten, Ihre Souveränität, Mündigkeit und Selbstbestimmtheit dadurch nach Möglich­ keit jederzeit gewahrt. Über den Einsatz einer rechtlichen Betreuung entscheidet das jeweils zuständige Amtsgericht, wobei eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen grundsätzlich nicht angeordnet werden darf. Idealerweise übernehmen im Bedarfsfall Ihre nächsten Verwandten oder Ihnen nahestehende Vertrauenspersonen die recht­ liche Betreuung. Für den Fall aber, dass Ihre Verwandten oder enge Freunde nicht da, aus welchen Gründen auch im­ mer nicht geeignet oder womöglich nicht bereit sind, dann kann auch ein hauptamtlicher Berufsbetreuer oder eine INFO Rechtliche Betreuung:

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