Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

Zukunft absichern – Entscheidungen für das Lebensende | 31 • In der Patientenverfügung schließlich legen Sie fest, welche ärztlichen Behandlungen und / oder welche medizinischen Maßnahmen, insbesondere lebenserhaltender Natur, für Sie vorgenommen werden dürfen und welche Sie keinesfalls wünschen und entsprechend unterlassen werden müssen. Mit Ihrer Patientenverfügung nehmen Sie also souverän Ein­ fluss auf das ärztliche Eingreifen oder Nicht-Eingreifen für den Fall, dass Sie Ihren Willen dazu nicht mehr frei bilden und äußern können. Lassen Sie sich von Ihren behandelnden Ärzten zu Ihren womöglich offenen Fragen dazu informieren und beraten. Es empfiehlt sich wiederum, der Patientenverfügung eine Schriftform zu geben und das Dokument eigenhändig zu unterschreiben. Ratsam ist weiterhin, dass das persönliche Umfeld, Familienmitglieder oder gegebenenfalls auch enge Freunde, über Ihre Patientenverfügung und die hierin formu­ lierten Wünsche in Kenntnis sind, denn nur so können Ihre Wünsche im Bedarfsfall durchgesetzt werden. Empfehlenswert ist die Broschüre „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung – Wer entscheidet, wann und wie?“ des Brandenburger Justiz- und Ver­ braucherschutzministeriums. Die Broschüre sowie weitere ausgewählte Formulare, Muster und Vordrucke erhalten Sie im Internet unter www.mdj.brandenburg.de. TIPP Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Vorgesorgt und vorbereitet mittels Testament Mit einigen vorsorgenden Regelungen ist es möglich, Ihren Ange­ hörigen wichtige Entscheidungen für schwierige Situationen abzunehmen beziehungsweise Ihren Willen klarzustellen. Ins­ besondere wenn Sie etwas zu vererben haben – Schmuck, Geld oder Aktien, ein Haus oder Grundstück –, dann empfiehlt sich das Aufsetzen eines Testaments, in welchem Sie selbst und souverän festlegen, wer was erhalten soll oder eben nicht. Sie stellen hiermit also sicher, dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach Ihrem Wunsch verfahren wird und keine unerfreulichen Streitigkeiten unter den Nachkommen und Erben entstehen. Beim Testament werden zwei Formen unterschieden: • Der gesamte Text eines eigenhändigen Testaments muss vom Erblasser beziehungsweise von der Erblasserin eben eigenhändig handschriftlich verfasst sowie mit Ort, Datum und Unterschrift aus Vor- und Zunamen versehen werden. Beim eigenhändigen Testament ist also nicht möglich, Ihren letzten Willen mittels Schreibmaschine oder am Computer zu schreiben oder den Text einer anderen Person zu diktieren – in diesen Fällen würde Ihr Testament unter Umständen nicht anerkannt und wäre ungültig. Als Eheleute oder als eingetragenen Lebensgemeinschaft können Sie auch auf Ihren beiderseitigen gemeinsamen Entschluss hin ein gemeinsames eigenhändiges Testament verfassen und Alle Ihre wichtigen Urkunden, Unterlagen und Papiere sollten Sie in einer Dokumentenmappe aufbewahren, denn damit haben Sie bei Behördengängen und wichtigen Ent­ scheidungen alles schnell zur Hand: insbesondere Ihr Familienstammbuch, Versicherungspolicen, Sparbücher und TIPP Dokumentenmappe: Wertpapiere, IhrTestament,Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Für den Notfall sollten Sie zudem Ihre Angehörigen darüber informieren, wo Ihre Dokumentenmappe zu finden ist. Kopiervorlagen für die Mappe können Sie zum einen auf der Homepage des Vereins Versorgungsnetz Gesundheit kostenfrei herunterladen (www.notfallmappe-ol.de) od er eine fertige Dokumenten­ mappe im Schreibwaren- oder Buchhandel erwerben.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=