Seniorenwegweiser für die Stadt Eberswalde

| Zukunft absichern – Entscheidungen für das Lebensende 32 Zukunft absichern – Entscheidungen für das Lebensende aufschreiben, welches von beiden Ehegatten mit voller Unter­ schrift zu unterzeichnen ist. • Hingegen ist ein öffentliches, notarielles Testament bei großen Vermögen oder einer komplizierten Vermögens­ situation empfehlenswert, wobei Sie Ihren letzten Willen mündlich gegenüber einem Notar beziehungsweise einer Notarin erklären oder es wiederum selbst schriftlich ver­ fassen, unterschreiben und schließlich notariell hinterlegen. Öffentliche Testamente müssen also in jedem Fall zur amt­ lichen Verwahrung hinterlegt werden, so dass deren Echtheit und Inhalte zweifelsfrei werden. Die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz kann Ihnen zu den Fragestellungen, ob ein Testament eingerichtet und wie dieses dann bestenfalls gestaltet werden sollte, hilfreiche Informationen und Erklärungen geben. Die Broschüre kann auf der zugehörigen Internetseite des Minis­ teriums www.bmj.de ein gesehen und kostenfrei bestellt werden. TIPP Erben und Vererben: Im Übrigen setzt ein neu verfasstes Testament, unabhängig ob eigenhändiges oder ob öffentliches Testament, ein älteres außer Kraft, soweit Ihr neues Testament mit dem früher formulierten und niedergeschriebenen Willen in Widerspruch steht. Testa­ mente können also jederzeit widerrufen, erneuert oder sogar vernichtet werden. Begleitung schwerkranker, sterbender Menschen und derer Angehörige Hospizfachkräfte, Seelsorgerinnen und Seelsorger, palliativ­ medizinisches und palliativpflegerisches Personal sowie Ärzte und Therapeuten tun alles dafür, dass die Zeit vor dem Tod von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt ist, bestenfalls in Versöh­ nung. „Es soll und kann nicht das Anliegen sein, dem Leben mehr Stunden zu geben, sondern den verbleibenden Stunden mehr Leben“, so lautet einer der Leitgedanken der Hospizbewegung und damit bedeutet Hospizarbeit ein achtungsvolles Begleiten von Menschen in ihrer letzten Phase des Lebens. • Ein „Hospiz“ ist damit ein spezieller Pflegeort, in dem das Sterben als ein Teil des Lebens begriffen wird mit dem Ziel, unheilbar erkrankten Menschen zu einem würdevollen und weitgehend schmerzfreien Leben bis zuletzt zu verhelfen. Auch die Mit­ arbeiterinnen und Mitarbeit des Hospiz am Drachenkopf wollen es ihren schwerstkranken Gästen ermöglichen, die letzte Lebensphase in einer zugewandten Umgebung und friedvollen Atmosphäre zu verbringen, die ihren Bedürfnissen ausnahmslos entspricht. Die Linderung von Beschwerden nach den Gesichts­ punkten mildernder Therapie und Pflege sowie die individuelle, stets an den Bedürfnissen der Gäste angepasste Betreuung und Fürsorge stehen im Vordergrund. Hospiz am Drachenkopf des Evangelischen Vereins „Auf dem Drachenkopf“ e. V. Erich-Mühsam-Straße 17 in 16225 Eberswalde Telefon: 03334 819370 E-Mail: info@hospiz-drachenkopf.de Internet: www.hospiz-drachenkopf.de • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Hospiz- dienstes Eberswalde bieten für schwerkranke und sterbende Menschen sowie für deren Angehörige psychosoziale Begleitung und Unterstützung an: In vertrauter Umgebung, bei Ihnen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung, nehmen sie sich Zeit für Gespräche mit Schwerkranken und Sterbenden, helfen bei der

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