Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

2.2 Beratung und Hilfe der Stadt Rentenberatung Deutsche Rentenversicherung (Auskunfts- und Rentenberatungsstelle) Bismarckstraße 23, 25421 Pinneberg T 04101 54270 Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, nach Pinneberg zu fahren, gibt es folgende Möglichkeit: Beratung und Hilfe bei Rentenanträgen durch die Versichertenberaterin Frau Krause. Termine bitte über M 0172 4066542 vereinbaren. Die Beratung findet im Büro des Seniorenrats Elmshorn statt (siehe Seite 5). Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Eine Rechtsberatung durch die Stadt Elmshorn findet zurzeit nicht statt. Hier geben die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in der Stadt Elmshorn Auskunft. Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können, haben einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Diese umfassen u. a. die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Reicht das Einkommen oder Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht aus, kann ein Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gestellt werden. Dafür muss bei Grundsicherung im Alter die Regelaltersgrenze erreicht worden sein oder bei Grundsicherung bei Erwerbsminderung eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegen. Stadt Elmshorn – Amt für Soziales Schulstraße 15 – 17 | 25335 Elmshorn T 04121 231241 (Infothek Amt für Soziales) soziales@elmshorn.de Hilfe zum Lebensunterhalt Liegt eine befristete volle Erwerbsminderung vor oder beziehen Sie eine Altersrente vor Erreichung der Regelaltersgrenze, so kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Kontakt wie bei »Grundsicherung« Rathaus und Weiße Villa 26 Seniorenwegweiser

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