Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

Hilfe zur Pflege Ein weiterer Bestandteil der Sozialhilfe ist die Hilfe bei Pflege zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen. Sie bezieht sich unter anderem auf die Pflege- heimkosten sowie die Kosten für teilstationäre und häusliche Pflege. Die bei Pflegebedürftigkeit entstehenden Mehrkosten werden durch die Pflegekassen erbracht. Sollten die Leistungen der Pflegekasse zusammen mit dem eigenen Einkommen und Vermögen (oder das des Ehe- oder Lebenspartners) nicht ausreichen, um diese Kosten vollständig zu decken, kann ein Sozialhilfeantrag gestellt werden. Die Sozialleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Allerdings besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. An dieser Stelle kann nur ein Überblick über die Sozialhilfe gegeben werden. Weitere Beratung erfolgt durch das Amt für Soziales der Stadt Elmshorn. Kontakt wie bei »Grundsicherung« Rundfunkbeitragsbefreiung Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist auf Antrag möglich, zum Beispiel bei Bezug von Grundsicherungsleistungen, Arbeitslosengeld II, Pflegegeld oder Pflegezulagen. Menschen mit Behinderung oder dem Merkzeichen RF zahlen ab dem 01. 01. 2013 automatisch den ermäßigten Betrag in Höhe von 5,99 Euro pro Monat. Für Rückfragen gibt es die Service-Telefonnummer des Beitragsservice: T 0180 699955510 Wohngeld Das Wohngeld ist eine Leistung, die als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für Eigentümer oder Eigentümerinnen eines Eigenheimes oder Eigentumswohnung auf Antrag gewährt wird. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, des zur Verfügung stehenden Gesamteinkommens und der zu berücksichtigen Miete oder Belastung. Stadt Elmshorn – Amt für Soziales Schulstraße 15 – 17 | 25335 Elmshorn T 04121 231241 (Infothek Amt für Soziales) wohngeld@elmshorn.de Wohnberechtigungsscheine Der Wohnberechtigungsschein berechtigt den Mieter oder die Mieterin, eine mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderte Wohnung (»Sozialwohnung«) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird in Abhängigkeit der Anzahl der Haushaltsangehörigen und dessen Einkommen für belegungsgebundene Wohnungen in Schleswig–Holstein bis zu einer bestimmten Größe / Wohnfläche ausgestellt. Stadt Elmshorn – Amt für Soziales Schulstraße 15 – 17 | 25335 Elmshorn T 04121 231241 (Infothek Amt für Soziales) wohnhilfen@elmshorn.de 2 | Beratung und Hilfe 27 Seniorenwegweiser

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