Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

5. Vorsorge 5.1 Notfalldose und Notfallpass Diese kleine Dose sollte alle wichtigen Informationen (z. B. über Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, Kontaktpersonen) enthalten, die eine eventuelle Retterin oder ein eventueller Retter im Notfall be- nötigt. Auch Angehörige finden dort in Stress- Situationen alle relevanten Daten zum Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten. Die Dose wird in der Kühlschranktür aufbewahrt, an der Innenseite der Eingangstür und an der Kühlschranktür weisen Aufkleber auf das Vorhandensein dieser Dose hin. Mit Unterstützung der Sparkasse Elmshorn kann der Seniorenrat diese Dosen kostenlos anbieten. Der Notfallpass dagegen wird im Portemonnaie mitgeführt und gibt außerhalb der Wohnung Auskunft über die Gesundheit und Kontaktadressen der Person, falls sie selbst nicht mehr ansprechbar ist. 5.2 Vorsorgevollmacht In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen und rechtsverbindlich zu handeln, wenn Sie dazu aus Krankheits- oder Altersgründen oder in Folge eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind. Dabei kann es sich um Gesundheit, Pflege, Wohnung, Behörden und finanzielle Belange handeln. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen auch Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht tätig werden. 5.3 Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer im Notfall die gesetzliche Betreuerin oder der gesetzliche Betreuer sein soll. Anders als die oder der Bevollmächtigte (5.2) wird diese Person vom Betreuungsgericht eingesetzt und kontrolliert. 5 | Vorsorge 53 Seniorenwegweiser

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