Seniorenwegweiser der Stadt Elmshorn

5.4 Patientenverfügung Sie regelt im Voraus, in welche medizinischen Maßnahmen man einwilligt für eine Situation, in der man nicht mehr selber darüber entscheiden kann. Da es u. a. auch um lebensverlängernde Maßnahmen geht, ist es sehr sinnvoll, sich von einem Arzt seines Vertrauens beraten zu lassen und die Formulierungen abzustimmen. 5.5 Testament Wenn Sie kein oder kein gültiges Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sollten Sie Ihren Nachlass anders regeln wollen, so müssen Sie ein Testament verfassen. Privatschriftliches Testament Es muss vollständig mit der Hand geschrieben sein, das vollständige Datum und den Ort enthalten, wo es unterzeichnet wurde, und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Auch ein selbstverfasstes Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Notarielles Testament Es kann vor dem Notar mündlich erklärt werden. Es ist gebührenpflichtig, hat aber den Vorteil, dass es auf jeden Fall eindeutig und richtig formuliert ist. Es wird beurkundet und sicher verwahrt. Informationen und kostenlose Vordrucke (Be- treuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Erben und Vererben) erhalten Sie beim Bundesjustizministerium (BMFSFJ) www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen. Eine Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bietet ebenfalls der Betreuungsverein Kreis Pinneberg, auch mit Sprechzeiten in Elmshorn. Betreuungsverein Kreis Pinneberg Hauptstraße 75 | 25462 Rellingen T 04101 3979030 | www.btv-pbg.de Mo, Mi, Do | 09.00 – 12.30 Uhr Mo zusätzlich | 15.00 – 17.30 Uhr Do zusätzlich | 15.00 – 16.30 Uhr @ Andreas Ernst-stock.adobe.com 54 Seniorenwegweiser

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