Bürgerinfobroschüre Stadt Elzach

7 D er Gemeinderat ist das wichtigste politische Organ der Stadt Elzach. Er wird alle fünf Jahre in freier Wahl von allen Bürgern der fünf Ortschaften gewählt. Er tagt in der Regel einmal monatlich öffentlich, abwechselnd in allen fünf Ortschaften. Der Gemeinde- rat besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern. Mitgliederstärkste Fraktion sind mit acht Sitzen die Freien Wähler, gefolgt von der Fraktion der CDU mit sechs sowie der SPD mit vier Sitzen. Vorsitzender und stimmberech- tigtes Mitglied des Gemeinderates ist ein hauptamtlicher Bürgermeister, der alle acht Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt wird. Seit dem 1. September 2012 bekleidet Roland Tibi dieses Amt. Er repräsen- tiert die Stadt nach außen, ist Chef der Verwaltung, aller städtischen Einrich- tungen und Eigenbetriebe. Ihm zur Seite stehen mit Joachim Disch, Fabian Thoma und Michael Meier drei ehren- amtliche Bürgermeisterstellvertreter, die der Gemeinderat aus seinen Reihen gewählt hat. Beratendes Gremium des Gemeinderates ist der Beirat für Senioren und Behinderte. Er vertritt die Interessen der Menschen mit Handicaps und der älteren Generation in allen wichtigen auch gesellschaft­ lichen Fragen und Entscheidungen. In den Ortschaften Katzenmoos, Prechtal, Oberprechtal und Yach gibt es zusätzlich noch je einen Ortschafts- rat. Auch diese Gremien werden alle fünf Jahre von den stimmberechtigten Einwohnern der jeweiligen Ortschaften gewählt. Der Ortschaftsrat vertritt die spezifischen Interessen der Ortsteile, wird vom Gemeinderat zu allen sie betreffenden Anliegen gehört und gibt diesem Abstimmungsempfehlungen, die jedoch nicht bindend sind. An der Spitze des jeweiligen Ortschaftsrates steht ein(e) ehrenamtlich tätige / r Orts- vorsteher /-in, den die Mitglieder dieser Gremien aus ihrer Mitte wählen. Er (sie) vertritt den Bürgermeister bei der Um- setzung von Gemeinderatsbeschlüssen in den jeweiligen Ortsteilen und bei der Leitung der Ortschaftsverwal- tung. Ist der / die Ortsvorsteher /- in kein reguläres Mitglied des Gemeinderates, vertritt er / sie den Ortsteil als nicht- stimmberechtigtes Mitglied. Gemeinsam mit den beiden Nachbar- gemeinden Biederbach und Winden bildet Elzach eine Verwaltungs­ gemeinschaft. Diese interkommunale Einrichtung befasst sich mit Themen, die alle drei Gemeinden betreffen. Hauptaufgabengebiet ist die bau­ liche Entwicklung. Zuständig dafür ist das Verbandsbauamt, das im Rat- haus der Stadt Elzach ansässig ist. WeitereEinrichtungen des Verban- des sind ein Gebäudemanager, der sämtliche kommunalen Gebäude und Einrichtungen der drei Gemeinden betreut sowie das Amt der Inklusions- beauftragten. Ihre Aufgabe besteht in der Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen bei der Integration in den Alltag. Oberstes Entscheidungsorgan des Gemeindeverwaltungsverbandes ist die Verbandsversammlung. Diesem Gremium gehören Vertreter der drei Mitgliedsgemeinden aus den Reihen der Gemeinderäte sowie die drei Bürgermeister an. Diese Delegier- ten sind in ihrer Entscheidung jedoch nicht frei, sondern üben ein so genanntes „gebundenes Mandat“ aus. Sie müssen die zuvor getroffenen Entscheidungen ihrer jeweiligen Gemeinderäte vertreten, in denen alle abstimmungspflichtigen Themen der Verbandsversammlung zuvor behandelt werden müssen. Das Rathaus © Hans-Peter Fischer – fischerfotodesign

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