Bürgerinformationsbroschüre Gemeinde Engelskirchen

14 2. Anregungen und Beschwerden Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat der Gemeinde Engelskirchen zu wenden. Dies hat schriftlich zu erfolgen und auch hier gilt, dass es sich um eine Angelegen- heit handeln muss, die in den Aufgabenbereich der Gemeinde Engelskirchen fällt. Diese Eingaben werden grundsätzlich in angemessener Zeit vom Rat behandelt, in der Regel bereits in der nächsten Sitzung. Wer eine entsprechende Eingabemacht, erhält zu der Sitzung, in der über die Eingabe beraten wird, rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Während der Sitzung besteht dann die Möglichkeit, die Eingabe zusätzlich noch mündlich zu erläutern. 3. Einwohnerantrag Mit einem Einwohnerantrag können die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Engelskirchen beantragen, dass der Rat der Gemeinde Engelskirchen über eine bestimmte Angele- genheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und letztend- lich auch entscheidet. Wer kann einen solchen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind solche Einwohner/-innen, die seit min- destens drei Monaten in der Gemeinde Engelskirchen wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, also auch Jugendliche und Ausländer. Wie muss ein solcher Antrag aussehen? Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten und darüber bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Auf Wunsch ist die Verwaltung bei der Einleitung eines solchen Antrags behilflich. Ist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften notwendig? Ja, nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung muss der Antrag von mindestens 5 von hundert der Einwohner/-innen unterzeichnet sein. Für die Gemeinde Engelskirchen bedeutet Bürgerbeteiligung Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engelskirchen haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich am kommunalpolitischen Geschehen ihrer Gemeinde zu beteiligen. Wie das im Einzelnen erfolgen kann, ist nachstehend näher erläutert: 1. Einwohnerfragen Während öffentlicher Ratssitzungen hat jede Einwohnerin/ jeder Einwohner das Recht, Fragen an Rat und Verwaltung zu stellen. Diese Fragestunde erfolgt unter einem besonderen Tagesordnungspunkt und findet in der Regel zu Beginn der Sitzung statt. Die Anfragen müssen sich jedoch auf Angele- genheiten beziehen, für die die Gemeinde Engelskirchen auch zuständig ist. Die Einwohner/-innen haben die Möglichkeit, den Ausgangspunkt ihrer Frage zu erläutern. Eine Aussprache hierüber findet allerdings in der Fragestunde nicht statt. Aber nicht nur in Ratssitzungen besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle öffentlichen Ausschusssitzungen. Das Rathaus von vorne, © Gemeinde Engelskirchen

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