Bürgerinformationsbroschüre Gemeinde Engelskirchen

15 sen die Listen den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Unterzeichner enthalten. Wie viele Unterschriften muss man überhaupt sammeln? Das Bürgerbegehren muss von mindestens 9 von hundert der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Für die Gemeinde Engelskirchen bedeutet dies, dass mindestens ca. 1.400 Unter- schriften gesammelt werden müssen. Auch hier hängt die genaue Anzahl vomaktuellsten Einwohnerbestand ab undmuss zeitnah erfragt werden. Wann ist ein Bürgerbegehren unzulässig? Unbeschränkt sind die Möglichkeiten des Bürgerbegeh- rens natürlich nicht. Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung bleiben bestimmte kommunalpolitische Entscheidungen dem Gemeinderat bzw. dem Bürgermeister vorbehalten. Nicht zulässig ist beispielsweise ein Bürgerbegeh- ren über die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Auch die kommunalen Steuern und Abgaben können nicht über ein Bürgerbegehren abgeschafft oder gesenkt werden, ebensowenig kann die interne Organisation der Verwaltung geändert werden. Dies sind nur einige Beispiele, die Gemein- deordnung enthält noch eine Reihe anderer Sachverhalte, bei denen ein Bürgerbegehren unzulässig ist. Bitte informieren Sie sich frühzeitig. Wie geht es dann weiter? Ist das Bürgerbegehren eingereicht, ist der Gemeinderat am Zuge. Er muss zunächst über die Zulässigkeit entscheiden. Sofern das Begehren form- und fristgerecht eingereicht und auch alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Gemeinderat die Zulässigkeit bejahen. Sind dagegen die gesetzlichen Voraussetzungen des Bürger- begehrens nicht erfüllt, so kann der Rat nur die Unzulässigkeit des Begehrens feststellen. Gegen diese Entscheidung steht allerdings der Rechtsweg offen. Ist das Bürgerbegehren zuläs- sig, so hat der Gemeinderat grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Er muss entscheiden, • ob er dem Bürgerbegehren entsprechen will, sodass der Bürgerentscheid entfällt, oder • ob er einen Termin für den Bürgerentscheid festsetzen will, der innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden muss. dies, dass mindestens 970 Unterschriften notwendig sind. Die genaue Anzahl hängt jeweils vom aktuellen Einwohnerbestand ab und muss zeitnah erfragt werden. Wie müssen die Unterschriftslisten aussehen? Jede Liste mit Unterschriften muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Die Eintragungen müssen die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift zweifelsfrei erkennen lassen. 4. Bürgerbegehren Die Gemeindeordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Wollen die Bürgerinnen und Bürger z. B. einen zusätzlichen Kindergarten, eine weitere Schule oder einen neuen Friedhof, so können sie den Gemeinderat mit einem Bürgerbegehren zu einer Entscheidung zwingen bzw. diese selbst vornehmen. Was muss zu Beginn des Verfahrens beachtet werden? Kern des Bürgerbegehrens ist „die zur Entscheidung zu brin- gende Frage“, die so formuliert sein muss, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Neben dieser Frage muss das Bürgerbegehren auch eine Begründung enthalten und bis zu drei Vertretungsberechtigte benennen. Schließlich muss ein Begehren, dessen Umsetzung Kosten verursacht, auch einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Dieser wird von der Gemeindeverwaltung erarbeitet und den Verantwortlichenmit- geteilt. Er ist in den Listen der Unterschriftensammlung aufzu- führen. Aus diesemGrund ist es wichtig, dass die Verwaltung im Vorfeld über das Vorhaben eines Bürgerbegehrens informiert wird. Auf Wunsch ist die Verwaltung bei der Einleitung eines solchen Antrags behilflich. Wie müssen die Unterschriftslisten aussehen? Unterschriften können nur auf solchen Listen geleistet werden, auf denen die Frage, die Begründung (evtl. verständliche Kurz- fassung) und der Kostendeckungsvorschlag enthalten sind. Nur so ist letztlich sichergestellt, dass sich jeder Unterzeichner über die Tragweite seiner Unterschrift im Klaren ist. Daneben müs-

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=