Senioren- und Pflegeratgeber Ausgabe 2019/2020 der Stadt Erfurt

Foto: Brigitte Bohnhorst · fotolia.com Behinderung und Ausweis WerdenMenschenvonBehinderungenbetroffen, können sie den Grad der Behinderung feststellen lassen und er- haltengegebenenfalls einenAusweis über Schwerbehin- derung. Als schwer behindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % aufweist. Bei Genehmigung des Ausweises können Betroffene Nachteilsausgleiche, Eingliederungshilfen und Blinden- hilfen in Anspruch nehmen. Genauere Informationen geben Ihnen die Broschüren „Behinderung und Ausweis“ und „Nachteilsausgleiche“ (Herausgeber: Thür. Landesverwaltungsamt, Abt. Versor- gung und Integration). Fragen bzw. Anträge sind zu richten an: Amt für Soziales und Gesundheit Tel.: 0361/6556161 Bürgerservice „Haus der sozialen Dienste“ Juri-Gagarin-Ring 150 99084 Erfurt Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:30 – 11:30 Uhr Dienstag 13:30 – 17:30 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung. Aktiv Leben Konzept e. V. Tel.: 0361/7898281 Rotdornweg 13 99089 Erfurt E-Mail: office@aktiv-leben-konzept.de Foto: WavebreakMediaMicro · adobestock.com 63 Formen der sozialen Sicherheit

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