Senioren- und Pflegeratgeber Ausgabe 2019/2020 der Stadt Erfurt

64 Formen der sozialen Sicherheit Blinden- und Tel.: 0361/5627598 Sehbehindertenverband Thüringen e. V. Kreisorganisation Juri-Gagarin-Ring 78, 99084 Erfurt E-Mail: vorstand@bsvt-erfurt.de erfurt@blickpunkt-auge.de Sprechzeiten: Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Landesverband der Tel.: 0361/3452964 Gehörlosen Thüringen e. V. Fax: 0361/26289016 Hans-Grundig-Straße 25, 99099 Erfurt E-Mail: glv-thueringen@online.de Sozialhilfe gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XII Die Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberech- tigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistungen der Sozialhilfe werden als Dienst-, Geld- oder Sachleistung gewährt. Die Sozialhilfe ist eine sozi- ale Sicherung des Staates und soll vorbeugend geleistet werden, wenn dadurch eine drohendeNotlage ganz oder teilweise abgewendet werden kann. Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangig, d. h. Leistun- gen anderer Sozialhilfeträger gehen den Leistungen der Sozialhilfe vor. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und sei- nes Vermögens selbst helfen kann. Eine Prüfung zum Erhalt einer Sozialhilfeleistung ist unerlässlich. Soziale Hilfen umfassen: • Hilfen zum Lebensunterhalt, • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, • Hilfen zur Gesundheit, • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, • Hilfe zur Pflege, • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierig- keiten, • Hilfe in anderen Lebenslagen. Auszüge aus dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) Hilfe zum Lebensunterhalt wird Personen gewährt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht aus- reichend aus eigenen Kräften und Mitteln insbesondere aus ihremEinkommenundVermögenbeschaffenkönnen. HLUwerdendemnachMenschen imerwerbsfähigenAlter erhalten, dievorübergehenderwerbsunfähigsindundkei- ne Grundsicherungsleistungen nach demSGB II erhalten. Zu den Leistungen der HLU gehören unter anderem: • Unterkunft undHeizung (in tatsächlicherHöheder Auf- wendungen, soweit sie angemessen sind) • Erstausstattung für dieWohnung, einschließlich Haus- haltsgeräte • BeiVorliegenbestimmterVoraussetzungenÜbernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen Bei der Berechnung der Leistung werden Einkünfte und Vermögenunter Anrechnungentsprechender Freibeträge

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=