Senioren- und Pflegeratgeber Ausgabe 2019/2020 der Stadt Erfurt

Foto: Konstantin Sutyagin · adobestock.com 66 Formen der sozialen Sicherheit Finanzielle Hilfen und Ermäßigungen Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Die Kommunikation mit der Gesellschaft ist besonders für ältere Menschen von großer Bedeutung. Rundfunk und Fernsehen sind für viele einewillkommeneAbwechs- lung und für einige leider fast der einzige Kontakt zur Außenwelt. Für sie kann die Befreiung bzw. teilweise Be- freiung von den Gebühren eine große Hilfe sein: • Personen, deren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ versehen ist • Empfänger von Leistungen zurGrundsicherung imAlter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) • Empfänger von Hilfe zur Pflege (SGB XII) • Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (SGB XII) • Empfänger von Blindengeld nach § 72 SGB XII Den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühren- pflicht erhalten Sie über den Mitteldeutschen Rundfunk oder beim Amt für Soziales und Gesundheit. Zuständiges Amt bei der Stadtverwaltung Erfurt: Amt für Soziales und Gesundheit Bürgerservice „Haus der sozialen Dienste Tel.: 0361/6556161 Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt Sprechzeiten: Montag bis Freitag 08:00 – 11:30 Uhr Dienstag 13:30 – 17:30 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Vereinbarung. Eine Ermäßigung von Telefongebühren ist keine Sozial- leistung und kann nicht über den Sozialhilfeträger son- dern nur beim Betreiber des Festnetzanschlusses bean- tragt werden. Voraussetzung ist: GEZ-Befreiung sowie der Schwerbehindertenausweis mit „RF“. Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Der Zugang zu den Gerichten wird rechtsuchenden Bür- gerinnen und Bürgern durch das Gesetz über Prozesskos- tenhilfe erleichtert. Einkommensschwächere Bürgerin- nenundBürger könnendanachProzesskostenhilfe erhal- ten. Sie muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Für den Antrag sind Einkommens- und Vermö- gensnachweise notwendig. Beachten muss man, dass in Angelegenheiten des Straf- rechts und des Ordnungswidrigkeitsrechts keine Vertre- tungshilfe vor Gericht geleistet wird. Zur weiteren Information wird folgende Broschüre emp- fohlen: „Schlichten ist besser als Richten“ www.thueringen.de/justiz

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