Senioren- und Pflegeratgeber Ausgabe 2019/2020 der Stadt Erfurt

67 Recht im Alltag Beratung im Pflegenetz Erfurt Foto: Erdmann Schleinitz Betreuungsrecht / Vorsorgevollmacht Durchdas Betreuungsgesetz ist dieBetreuungals Rechts- fürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachse- ne undGebrechlichkeitspflegschaft getreten. DasWesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestim- mungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei ge- wahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich. Das Betreuungsverfahren, wonach ein rechtlicher Be- treuer, in der Regel Angehörige, vom Betreuungsgericht für die notwendige Regelung von Angelegenheiten im Rechtsalltag eingesetzt wird, kann durch eine private Vorsorgevollmacht verhindert werden. Zur Stärkung der Rechtssicherheit unddemAnerkenntnis derVorsorgevoll- macht im Rechtsverkehr kann diese gegen eine Gebühr von 10,00 e imAmt für Soziales undGesundheit, Außen- stelle Berliner Straße 26, beglaubigt werden. DetaillierteAuskünfte zumBetreuungsrecht erhaltenSie von:

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