Seniorenwegweiser für die Stadt Erfurt

außerhalb des Wohnbereichs werden nicht gesondert abgefragt, sondern fließen indirekt in die Bewertung der sechs Bereiche mit ein. Formen der Pflege Tages- und Nachtpflege Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in teilstationären Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege wird in einer vollstationären Einrichtung für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen gewährt, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Wenn Sie die Angebote der Tages- und Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die Heime, an Ihre Pflegekasse oder an andere soziale Beratungsstellen. Verhinderungspflege Sie kann frühestens nach einem halben Jahr Pflege beantragt werden, wenn wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Betreuung zeitweise nicht ausgeübt werden kann. Häusliche und stationäre Pflege Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege, je nach Pflegegrad u. a. in Form von Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Sachleistungen. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Neben den Leistungen nach dem SGB XI haben Sie auch Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Im konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Pflegekasse. Gegenüber dieser haben Sie oder auch weitere Vertrauenspersonen einen umfassenden Anspruch auf Pflegeberatung. Gern können Sie sich auch an das Amt für Soziales wenden. Privatversicherte erfahren Einzelfallberatung durch die COMPASS Private Pflegeberatung. Kostenfreie Rufnummer: 0800 1018800 Kriegsopferfürsorge Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und deren Hinterbliebene die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und die zu gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen geführt hat. Leistungen können erbracht werden für: • Kriegsopfer • Opfer einer Gewalttat • Menschen mit Impfschäden • Opfer politischer Strafverfolgung der Häftlinge der ehemaligen DDR und den ehemaligen Ostgebieten 62 Soziale Leistungen – Ausschnitt

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