Seniorenwegweiser für die Stadt Erfurt

Erbrecht Fragen der Vermögensnachfolge und des Nachlasses sollten bereits grundsätzlich zu Lebzeiten geregelt werden. Das Recht sieht verschiedene Formen der Regelung vor. Von Bedeutung sind vor allem das Testament, das Vermächtnis und der Erbvertrag. Bei der Abfassung eines Testamentes ist zu beachten: Das eigenhändige Testament muss handschriftlich (nicht mit Schreibmaschine) verfasst und unterschrieben sein. Bedingungen: • Unterschreiben Sie mit dem ganzen Namen, also Vor- und Zuname, damit kein Irrtum entstehen kann • Ort und Datum sind im Testament festzuhalten, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann. • Eheleute können auf Grund eines gemeinsamen Entschlusses ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten. Hier genügt es, dass ein Ehegatte diese gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig schreibt und unterschreibt – der andere Ehepartner mit seiner vollen Unterschrift ebenfalls unterzeichnet Umzu verhindern, dass ein Testament verloren geht, hinterlegen Sie es am besten beim Amtsgericht. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihnen bei der Abfassung Ihres Testamentes kein Fehler unterlaufen ist, sollten Sie ein öffentliches Testament errichten. Dies geschieht dadurch, dass der letzte Wille entweder mündlich gegenüber einem Notar erklärt oder selbst schriftlich abgefasst und dem Notar übergeben wird. Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht verwahrt, das heißt, nach Ihrem Tod wird das Nachlassgericht automatisch informiert. Dort erfolgen dann die Benachrichtigung der Erben und die Testamentseröffnung. Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Erben und Vererben“, die Sie kostenlos beziehen können beim Bundesministerium der Justiz. Eine Übersicht zu Beratungsmöglichkeiten zu Miet-, Be- treuungs- und Erbrecht erhalten Sie beim Beratungszentrum des Schutzbundes der Senioren und Vorruheständler Thüringen e.V. Mietrecht Rechte und Pflichten der Mieter ergeben sich nicht nur aus den gesetzlichen Regelungen des Mietrechts, sondern auch aus den konkreten Festlegungen im Mietvertrag. Deshalb sollte für gemieteten Wohnraum grundsätzlich ein schriftlicher Mietvertrag gefordert werden. Der Mietvertrag basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Oftmals gibt es allerdings klein gedruckte Vertragsklauseln, die sich „allgemeine Geschäftsbedingungen“ nennen. Obwohl es dazu gesetzliche Vorschriften gibt, wird vielfach versucht, Pflichten, die dem Vermieter obliegen, einfach auf den Mieter zu übertragen. Sollte ein Mieter Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Mietvertrages haben, besteht die Möglichkeit, dies durch den Verbraucherschutzverein oder den Mieterverein überprüfen zu lassen. Aber nicht nur der Mietvertrag kann zum Problem werden, sondern auch die Unkenntnis über die Bedeutung von Kautionen, anderen Zahlungen, die Überschaubarkeit von Nebenkosten, Mieterhöhungen, Headline 68 R cht m Alltag

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