Seniorenwegweiser für die Stadt Erfurt

Betreuungsrecht/ Vorsorgevollmacht Durch das Betreuungsgesetz ist die Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einemgenau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich. Das Betreuungsver fahren, wonach ein rechtlicher Betreuer, in der Regel Angehörige, vom Betreuungsgericht für die notwendige Regelung von Angelegenheiten im Rechtsalltag eingesetzt wird, kann durch eine private Vorsorgevollmacht verhindert werden. Zur Stärkung der Rechtssicherheit und dem Anerkenntnis der Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr kann diese gegen eine Gebühr von 10,00 Euro im Amt für Soziales, Außenstelle Berliner Straße 26, beglaubigt werden. Detaillierte Auskünfte zum Betreuungsrecht erhalten Sie von: Amt für Soziales Abt. Leistung II SG Betreuungswesen Berliner Straße 26, 99091 Erfurt Telefon: 0361 6556370, 77, 80 Fax: 0361 6556379 E-Mail: betreuungswesen@erfurt.de Beglaubigungszeiten für Vorsorgevollmachten: Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Betreuungsverein Lebenskraft e.V. Michaelisstraße 37, 99084 Erfurt Telefon: 0361 6442760 Verein für persönliche Hilfen und Betreuungen in Erfurt e.V. Juri-Gagarin-Ring 68, 99084 Erfurt Telefon: 0361 2626380 Vorsorgevollmacht Dieses Exemplar können Sie sich aus dem Internet unter www.erfurt.de herunterladen oder über das Amt für Soziales erhalten. © hkama/AdobeStock 67 Headline R cht m Alltag Alle Informationen finden Sie auch unter www.erfurt.de, Suchwort: Senioren- und Pflegewegweiser

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